KASSE ZU AM MITTWOCH

Für alle, die am Mittwoch ihre Barauszahlungsanordnung für den Zuschuss abholen wollen: die Kasse hat am 29.06. leider zu!

D.h. der nächstmögliche Termin, um die Barauszahlungsanordnung bei der Kasse gegen Geld zu tauschen, ist Freitag, der 01.07.! Die Kasse hat dann von 9-12 Uhr vormittags geöffnet. Unsere Öffnungszeiten am Freitag sind von 12-15:30 Uhr.

Liebe grüße,

euer semtix

bescheide und auszahlung

die bescheide für das sose16 wurden heute der poststelle übergeben und sollten in den nächsten tagen bei euch ankommen. für anträge, die bisher noch nicht vollständig waren, kann es sein, das es noch dauert, bis alle unterlagen vollständig sind.

personen, die im antrag die barauszahlung gewünscht hatten, können ab mittwoch, den 22.06. ihre auszahlungsanordnungen für die kasse bei uns in mitte abholen (bitte ausweis nicht vergessen).

die überweisung der zuschüsse erfolgt voraussichtlich bis mitte juli. eine genauere angabe können wir leider nicht machen, da an der auszahlung viele abteilungen der universität beteiligt sind. wir bemühen uns aber um eine möglichst schnelle auszahlung.
bitte überprüft in den bescheiden, ob wir die kontoverbindung richtig übernommen haben (bei deutschen konten ist die bic nicht notwendig). falls es einen fehler gibt, lasst es uns bitte schnellsmöglich -am besten per email- wissen.

heute verkürzte sprechstunde

da unser team gestern bis in die späte nacht mit dem druck der bescheiede für das sose16 beschäftigt, sind unsere ressourcen ziemlich erschöpft. wir können heute daher leider nur eine sehr kurze sprechzeit von 12-13h garantieren.
ab montag sind wir wieder voll für euch da.

Antragsfrist WiSe 16/17

Die neue Antragsfrist hat begonnen und ihr könnt die neuen Formulare jetzt hier oder in dem Aufsteller vor unserem Büro finden.

Die Antragsfrist endet am 31. Juli, mit einer Nachfrist von zwei Wochen (14. August). Wenn ihr von der Nachfrist Gebrauch macht, sollten eure Anträge möglichst komplett mit allen Nachweisen eingereicht werden. Zum Wintersemester neu immatrikulierte Studierende können den Antrag bis sechs Wochen nach Immatrikulation stellen.