Allgemeines

Zuletzt aktualisiert am 1. August 2022

Wo und wie dein Semesterticket gilt, ist in §1, Abs. 3 der Semesterticket-Satzung geregelt. Die wichtigsten Punkte:

  • Das Semesterticket ist nicht übertragbar.
  • Das Semesterticket darf nicht laminiert (eingeschweisst) werden! Es wird sonst nicht mehr als gültig anerkannt. Das war v.a. vor der Einführung der Campuscard relevant. Die Karte solltet ihr aber auch nicht laminieren.
  • Es gilt im Tarifbereich Berlin ABC in Nahverkehrsmitteln des VBB (d.h. U- und S-Bahn, Busse, Trams, Fähren und Regionalbahnen, ausgenommen Ausflugs- und Sonderlinien).
  • Es gilt im jeweiligen Wintersemester vom 01. Oktober – 31. März und im Sommersemester von 01.April – 30. September, außerdem jeweils einen Tag vorher und nachher ab/bis 0.00 Uhr.
  • Ihr könnt mit eurem Semesterticket unentgeltlich Kinder bis 6 Jahre (auf Fähren bis zu 3 Kinder), Gepäck, einen Hund, einen Kinderwagen und ein Fahrrad mitnehmen (auch gleichzeitig).
  • Das Semesterticket gilt in Verbindung mit einem gültigen amtlichen Lichtbildausweis (z.B. Perso oder Reisepass) oder einem gültigen internationalen Studierendenausweis (ISIC), den ihr in vielen Reisebüros oder auch beim RefRat beantragen könnt.

Ansonsten: