Härten

Zuletzt aktualisiert am 29. Mai 2012

Die besonderen Härten sind ein Versuch eure Schwierigkeiten bei der Semesterticketgebührbeschaffung durch Vergabe von Extrapunkten darzustellen. Details zu den Punkten und Punktwerten gibt es hier

Diese besonderen Härten vergeben wir:

 

Studienabschluss: Gemeint sind angemeldete Studienabschlussprüfungen (Examen, Magister-, Bachelorarbeit, mündliche Prüfungen im Rahmen angemeldeter Studienabschlussverfahren u.ä.). Die Anmeldung des Studienabschlusses, das Ablegen der Prüfung oder die Abgabe der Abschlussarbeit muss im Berechnungszeitraum (plus einen Monat Toleranz) des jeweiligen Antragssemesters erfolgt sein. Promotion gilt nicht als besondere Härte Studienabschluss. Nachweis: Kopie einer Anmeldebestätigung zur Abschlussprüfung bzw. -arbeit, des Abschlusszeugnisses oder eines entsprechenden Dokumentes, aus dem das Datum der Prüfung, der Prüfungsanmeldung oder das Abgabedatum der Arbeit hervorgeht.

Praktikum: Ein Praktikum wird nur dann als soziale Härte anerkannt, wenn es unbezahlt oder gering vergütet war und einen wöchentlichen Zeitaufwand von 30 Stunden umfasste. Der Zeitraum des Praktikums muss mit mindestens einem Tag im Berechnungszeitraum gelegen haben. Das Praktikum muss mindestens eine Dauer von drei Monaten gehabt haben. Als Nachweis gilt jede Art von Beleg, der Zeitpunkt, Länge und Vergütung des Praktikums angibt.

eingeschränkte (nicht vorhandene) Arbeitserlaubnis: Falls du aufgrund deiner Staatsbürgerschaft nicht unbegrenzt in Deutschland arbeiten darfst
(Aufenthaltsstatus), kann dies als besondere Härte geltend gemacht werden. Als Nachweis gilt eine Kopie der Aufenthaltsbewilligung und der Arbeitseinschränkung aus dem Pass.

medizinische Kosten: Antragsteller_Innen mit besonderen Kosten für medizinische oder psychologische Leistungen die nicht von der Krankenkasse getragen werden, können dies als soziale Härte geltend machen, sobald die Kosten einen Betrag von 250 € innerhalb des Berechnungszeitraumes überschreiten. Als Nachweise gelten die Rechnungen bzw. Quittungen über die bezahlten Leistungen. Bei der Bedarfsberechnung werden die angegebenen Kosten, auch wenn sie unter 250 € pro Berechnungszeitraum betragen, berücksichtigt.

Schwangerschaft: Diese Härte wird vergeben, wenn du mindestens einen Tag im Berechnungszeitraum schwanger warst. Wurde dein Kind im Berechnungszeitraum geboren, wird diese Härte durch die Härte „Ich erzog ein Kind unter 18 Jahren“ (s.u.) abgelöst. Gab es schon andere Kinder im Haushalt, wird die Härte Schwangerschaft zusätzlich zur Härte „Ich erzog ein Kind unter 18 Jahren“ vergeben. Nachweis: Kopie oder Vorlage des Mutterpasses oder eines ärztlichen Attestes.

Alleinerziehung: Diese Härte wird vergeben, wenn du alleine für die Erziehung und Betreuung mindestens eines Kindes zuständig warst. Nachweis: z.B. Unterhaltserklärung, relevante Seiten des ALG II-Bescheides in Kopie.

Kind unter 18: Diese Härte wird vergeben, wenn du im Berechnungszeitraum ein Kind/Kinder unter 18 Jahren erzogen hast. Nachweis: Kopie von Geburtsurkunde, Passeintrag o.ä.

Bezug von Leistungen nach SGB II oder SGB XII: Nachweis: Kopie des ALG II – bzw. des Sozialhilfebescheids oder eines Kontoauszuges, der die Zahlung im Berechnungszeitraum belegt.

Behinderung/chronische Krankheit: Nachweis: Kopie oder Vorlage eines Behindertenausweises oder einer ärztlichen Bescheinigung, welche das Vorliegen einer Behinderung oder einer chronischen Krankheit belegt.

Betreuung einer_eines Pflegebedüftigen: Das können Maßnahmen der Hilfestellung (Assistenz), hauswirtschaftliche oder pflegerische Unterstützung sein. Kindererziehung ist hiermit nicht gemeint. Nachweis: Erklärung des_der Pflegebedürftigen, ärztliche Bescheinigungen, Kopie oder Vorlage des Behindertenausweises etc.

Sonstige vergleichbare Härte(n): Hier können individuelle Situationen und Belastungen formuliert werden, die zum Beispiel das Aufbringen des Semesterticket-Beitrages erschwerten. Sonstige vergleichbare Härten sollen mit den oben genannten Härten vergleichbar sein. Hierzu gehört z.B. „rassistische Diskriminierung bei der Jobsuche“. Härten, die oben bereits angegeben wurden, bitte hier nicht noch einmal angeben (z.B. „viel Stress wegen Studienabschluss“). Bei Bedarf die Härte auf einem extra Blatt weiter erläutern. Kosten sind im Regelfall keine Härte.