Berechnungsweise

Zuletzt aktualisiert am 5. November 2013

Die Anträge werden auf Grundlage der Sozialfondssatzung bearbeitet. Dadurch ergibt sich die folgende Struktur:

Bedarf:

Hier stellen wir euren Bedarf fest, dies ist ein Grundbedarf von 475€. Dazu kommt (je nach euren Angaben) Miete und Krankenversicherung, sowie medizinische und zusätzliche Kosten. Zusätzlich noch Pauschalen, wenn du für Personen in deinem Haushalt aufkommst, aus dem Ausland kommst oder behindert bzw. chronisch krank bist. Außerdem können Schulden dazukommen, allerdings nur bis zu 30% deines Einkommens.

Einkommen:

Damit ist das Geld gemeint, mit dem ihr eure Ausgaben bezahlt. Egal ob Lohn, BAFÖG, Wohngeld, ALG, Unterstützung der Eltern oder Erspartes; was ihr angebt (und nachweist) rechnen wir euch an.

Punkte aus dem Verhältnis von Einkommen und Bedarf:

Für jede angefangene 17€ die euer Bedarf euer Einkommen übersteigt, bekommt ihr einen Punkt.

Punkte für Härten:

Für jede angegebene (, nachgewiesene) und anrechenbare Härte bekommt ihr 5 Punkte.

Geld für Punkte:

Von dem halbjährlich gesammelten Sozialfonds werden 90% (im Wintersemester und 95% im Sommersemester) ausgeschüttet, also auf die gesamten Punkte aller Antragsteller_Innen verteilt (natürlich nicht mehr, als das Ticket kostet…). Deswegen dauert es auch immer eine Weile, bis ihr euren Bescheid bekommt, denn wir müssen alle Anträge fertig rechnen bevor wir wissen wieviel so ein Punkt denn wert ist. Und natürlich ändern sich auch alle Variablen in dieser Gleichung von Semester zu Semester; deswegen kann die Zuschusshöhe variieren, auch wenn die Angaben im Antrag gleich geblieben sind.