Infos rund um den Zuschuss

Im letzten RefRat-Newsletter gab es leider ein paar falsche und unvollständige Informationen. Folgende Korrekturen und Ergänzungen sind wichtig:

Zuschussberechtigung:

  • Es wurde darauf verwiesen, alle Empfänger*innen des 9€-Sozialtickets seien in jedem Fall berechtigt, das Semesterticket aus dem Sozialonds erstattet zu bekommen. Das stimmt leider nicht. Es gibt keine pauschale Zuschussberechtigung. Gemäß der Sozialfondssatzung sind alle Studierenden der HU mit Anspruch auf das Ticket grundsätzlich antragsberechtigt und jeder Antrag wird individuell von uns geprüft.
  • Die Bewilligung basiert gemäß der Sozialfondssatzung auf dem Verhältnis von Grundbedarfen, monatlichen Ausgaben und Einkommen. Wenn ihr unsicher seid, ob ihr zuschussberechtigt seid, lohnt es sich auf jeden Fall, einen Antrag zu stellen!

 

Kurzfristige finanzielle Unterstützung:

  • Auch wurde darauf verwiesen, dass ihr euch an uns wenden sollt, wenn ihr aktuell Probleme habt, den Semesterbeitrag zu bezahlen und euch deshalb eine Exmatrikulation droht.
  • Dazu ist anzumerken: Der Zuschuss ist prinzipiell nicht dafür geeignet, kurzfristige finanzielle Unterstützung zu leisten.
  • In den vergangenen Semestern gab es im Einzelfall für Studis in finanziellen Notlagen eine Sondervereinbarung mit dem Immatrikulationsbüro. Wichtig: Dabei ging es nie um den kompletten Semesterbeitrag, sondern immer nur um die Kosten für das Semesterticket.
  • Wir sind zudem keine Rechtsberatung und haben auch ansonsten keine Handlungsmöglichkeiten, um euch in einer solchen Situation zu unterstützen. Daher ist es umso wichtiger, dass ihr auch andere Unterstützungsmöglichkeiten aufsucht und ggf. auch das Immatrikulationsbüro über eure Notsituation informiert.

 

Aktuelle Situation der Individualzahlungen:

  • Normalerweise bereiten wir diese Sondervereinbarung bereits einige Monate vor Beginn der nächsten Rückmeldefrist vor. Aufgrund der enorm kurzfristigen Entscheidung für das Deutschlandsemesterticket hatten wir diesmal nicht genug Vorlaufzeit. Bis heute (9.2.24) hatten wir keine gesicherten Informationen, ob und wie die Sondervereinbarung dennoch innerhalb sehr kurzer Zeit ermöglicht werden kann.
  • Trotz dieser Umstände und dem damit verbundenen Zeitdruck arbeiten wir an einer Notlösung. Alle, die sich bereits bei uns gemeldet haben, werden Anfang nächster Woche von uns kontaktiert.

 

Grundsätzliches zur Antragsbearbeitung und zur Auszahlung der Zuschüsse

  • Die Bearbeitung der Zuschussanträge dauert regulär ca. 6 Monate.
    Die Zuschüsse werden grundsätzlich erst nach dem Antragssemester ausgezahlt, also: WiSe-Anträge meistens in den Frühlingssemesterferien, SoSe-Anträge meistens in den Sommersemesterferien.
  • Das hat verschiedene Gründe: Die Zuschusshöhe ist abhängig von der Höhe des Sozialfonds und der Anzahl aller Anträge. Es müssen also zuerst alle Anträge geprüft sein um zu bestimmen, wer einen Vollzuschuss erhält. Außerdem muss rückwirkend geprüft werden, wer im relevanten Semester tatsächlich immatrikuliert war. Mehr Infos dazu findet ihr in der Sozialfondssatzung.

 

WiSe23/24

  • Bitte habt Verständnis für die aktuelle Situation. Wir haben erst Anfang Januar gesicherte Informationen erhalten, dass es den Zuschuss und damit auch das Semesterticketbüro im SoSe 24 weiterhin geben wird. Die damit verbundenen Unsicherheiten und sehr kurzfristigen Entscheidungen haben viele Arbeitsprozesse unterbrochen und verzögert und an vielen Stellen Mehrarbeit verursacht.
  • Wir arbeiten mit Hochdruck daran, die WiSe23/24-Anträge so bald wie möglich abschließend zu bearbeiten und hoffen, dass wir eure Bescheide Anfang März verschicken können. Ihr könnt uns dabei helfen, indem ihr eigenverantwortlich vollständige und nachvollziehbare Anträge einreicht: Ca. die Hälfte aller Anträge waren in diesem Antragssemester unvollständig. Jeder unvollständige oder unschlüssige Antrag bedeutet Mehrarbeit und damit auch eine längere Bearbeitungszeit aller Anträge, also eine spätere Auszahlung der Zuschüsse für alle Antragsteller*innen.
SoSe24 Anträge
  • Bitte schickt uns nach Möglichkeit vollständige Anträge mit eindeutigen Angaben (s.o.). Alles was ihr im Antrag angebt, müsst ihr nachweisen.
  • Wir können eure Anträge nur mit expliziten Angaben zu Miete, Krankenversicherung und Einkommen bearbeiten – auch wenn überall eine „Null“ steh. Das bedeutet: Wenn ihr keine Kosten für Miete oder Krankenversicherung hattet, kreuzt das bitte an. Wenn ihr kein Einkommen hattet, schreibt bitte eine Null oder markiert es eindeutig.
  • Wie schon gesagt: Jeder unvollständige Antrag verzögert die Bearbeitungszeit und damit die Auszahlung der Zuschüsse für alle Antragstellenden.

 

Euer Semesterticketbüro