Kontakt

Referent*innen: Lukas (er/ihm) und Rieke (sie/ihr)

Mail: pm [a] refrat.hu-berlin.de

Sprechzeiten:  Donnerstag 10–12 Uhr und auf Anfrage

 


Zuständigkeiten

Politisches Mandat: Hinter dem Begriff des Politischen Mandats verbirgt sich die Frage, welche Äußerungen die (verfasste) Studierendenschaft kundtun kann und welche nicht.

 

Obwohl im Berliner Hochschulgesetz ausdrücklich festgelegt ist, die „Belange der Studenten und Studentinnen in Hochschule und Gesellschaft wahrzunehmen“, „auf Grundlage der verfassungsmäßigen Ordnung die politische Bildung, das staatsbürgerliche Verantwortungsbewusstsein und die Bereitschaft der Mitglieder zur aktiven Toleranz sowie zum Eintreten für die Grund- und Menschenrechte zu fördern“, sieht die Realität anders aus. So ist es der  Studierendenschaft zwar gestattet sich zu „hochschulpolitischen“ Themen zu äußern, nicht jedoch zu „allgemeinpolitischen“. Die Grenze hierzu ist allerdings nirgends festgelegt, weshalb eine klare Unterscheidung zwischen „hochschulpolitischen“ und „allgemeinpolitischen“ Themen nicht möglich ist. Einer restriktiven Rechtsprechung sind damit alle Möglichkeiten zu geben, politische Arbeit zu unterbinden.

 

Fazit: Kein Recht auf freie Meinungsäußerung oder Beteiligung an gesellschaftlichen Problemen! Studierende dürfen sich nur mit ihrem Studium befassen – mehr nicht! Das Referat für das Politische Mandat kümmert sich darum, die offensichtliche Schieflage zwischen Realität und Rechtsprechung aufzuzeigen.

 

Des Weiteren werden auch Klagen gegen die Studierendenschaft betreut sowie Informationsanfragen gegenüber der Universität.

 

Datenschutz: Täglich werden an der Universität Daten über Studierende erhoben, verarbeitet, gelöscht oder weitergegeben. Nicht selten passiert dies aber unrechtmäßig - oft aus Unwissen darüber, dass heutzutage im Zeitalter  computergestützter Datenverarbeitung kein Datum unerheblich ist. Mittels Verknüpfung einzelner Daten, kann so ein umfangreiches Profil der*s Studierenden erstellt werden.

 

Das Referat für Datenschutz kümmert sich darum, bei Verstößen gegen datenschutzrechtliche Bestimmungen einzuschreiten und Verstöße, soweit es möglich ist, von vornherein zu unterbinden.



  • geändert:03.09.26, 16:16