Sprechzeiten & Kontakt

Wenn ihr Beratung oder Auskunft sucht, trefft ihr uns Dienstags von 16 Uhr bis 17 Uhr in unserer Sprechstunde.  Wenn ihr an unserer Sprechstunde teilnehmen wollt, schreibt uns bitte eine E-Mail. Spontan vorbeikommen ist auch möglich.
 
Die Sprechstunde findet online unter https://meet2.refr.at/Sprechstunde statt.
 
Telefonisch sind wir wöchentlich, immer donnerstags zwischen 13 und 16 Uhr erreichbar. (030) 2093-46662 - während der vorlesungsfreien Zeit sind wir telefonisch nur nach Terminabsprache via Mail erreichbar.
 
Hier erreicht ihr uns per Mail lust@refrat.hu-berlin.de

Eventuelle Änderungen werden hier angekündigt.
Für aktuelle Infos aus Hochschulpolitik und RefRat, folgt uns auf Twitter!

Beratung

Wir bieten Beratung von Studierenden für Studierende und beantworten Fragen zu diversen Themen aus dem Studiumsalltag:
 
  • Studien- und Prüfungsordnungen
  • Nicht bestandene oder fehlerhaft bewertete Prüfungen
  • Vorbereitung von Gegendarstellungsverfahren
  • Probleme mit dem Prüfungsamt oder dem Prüfungsausschuss
  • Exmatrikulation
  • Täuschungs- oder Plagiatsvorwürfe
  • Studienplatzbewerbung und Einklage
  • Auslaufende Studiengänge und -ordnungen
  • Post von der Universität
  • Anwesenheitspflicht und Anwesenheitskontrollen

Anwaltliche Hochschul- und Prüfungsrechtsberatung

Zusätzlich zur regulären Beratung während der Sprechzeiten steht im zwei Wochen Rythmus ein Anwalt zur Hochschul- und Prüfungsrechtsberatung zur Verfügung. Diese Beratung ist für Ratsuchende kostenlos. Wenn ihr eine rechtliche Beratung zu anderen Themen benötigt, wendet euch bitte an unsere allgemeine Rechtsberatung.
Voraussetzung für die Teilnahme an der anwaltlichen Hochschulrechtsberatung ist allerdings ein vorheriger Kontakt mit dem LuSt-Referat, per Email. Dabei geht es um eine erste Einschätzung des Anliegens, ob überhaupt eine rechtliche Beratung nötig ist und um sicherzustellen, dass beim Anwaltsgespräch auch alle benötigten Unterlagen vorliegen.

 
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Die Rechtsberatung findet in Präsenz, in den Büroräumen des Referent*innen Rat's statt (Ziegelstraße 4, 1. Stock). Das RefRat Büro ist derzeit wegen Umbaumaßnahmen nicht barrierefrei erreichbar. Wenn ihr aus irgendeinem Grund nicht in Präsenz kommen wollt oder könnt bieten wir jedoch weiterhin auch die Möglichkeit einer digitalen Beratung an. 
Voraussetzung für eine Teilnahme an der Rechtsberatung ist die vorherige Anmeldung an uns, damit wir euer Anliegen einschätzen und euch einen Zeitslot zuteilen können.
Die Anmeldung erfolgt an: lust@refrat.hu-berlin.de.
Falls ihr bereits Dokumente zu eurer Frage/eurem Problem habt, schickt diese bitte mit.
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Die Rechtsberatung findet an folgenden Terminen ab 16 Uhr statt:

24.01.2024

07.02.2024

21.02.2024

06.03.2024

20.03.2024

03.04.2024

17.04.2024

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Wenn ihr eine Rechtliche Beratung in anderen Sachgebieten benötigt wendet euch an die allgemeine Rechtsberatung.

 


Einklagen und Einklageberatung

 
Einklageberatung zum SoSe 2024
 
- 01.02.2024 - 16 Uhr
- 15.02.2024 - 13 Uhr
 
Über die späteren Einklageberatungen zum SoSe 2024 werdet ihr hier rechtzeitig informiert.
 
Die Einklagungen werden über Jitsi jeweils im folgenden Raum stattfinden: https://meet2.refr.at/Einklageberatung
 
In den Einklageberatungsrunden informieren wir zum Thema Einklagen mit allen Interessierten. Es handelt sich um eine Gruppenberatung, deshalb seid bitte pünktlich.
 
Wenn ihr bereits einen Ablehnungsbescheid bekommen habt, habt diesen bitte zur Hand.
 
Beachtet, dass mit Zustellung des Ablehnungsbescheid (in den allermeisten Fällen) eine Monatsfrist für das Erheben der Klage ausgelöst wird.
 
+++ Achtung: Studienbewerber*innen, die eine Einklage in einen zulassungsbeschränkten, weiterführenden Studiengang (Master, Zertifikat etc., ausgenommen M. Ed.) erwägen, müssen gemäß ZSP-HU §7 Abs. 1 den Antrag zur Zulassung auf Studienplätze außerhalb der festgesetzten Kapazität bis zum Ende des zweiten, auf den Ablauf der Bewerbungsfrist für das jeweilige Studienangebot folgenden Monats (hier 31.03.24) stellen. +++
 
Wenn ihr aktuell eine Studienplatzklage laufen habt und Fragen zu Briefen des Gerichts oder zu einem Vergleichsangebot der Gegenseite habt, kommt zu uns in die Sprechstunde oder schreibt uns eine Email.

Kurzinfo zu nc und Studienplatzbewerbung

Da wir auf diese Missverständnis in letzter Zeit immer häufiger hingewiesen werden:
Der "numerus clausus" - oder kurz "nc" - ist KEINE Bewerbungsgrenze, sondern eine Zulassungsgrenze. Auf den ersten Blick mag dies kein großer Unterschied sein, aber er ist entscheidend.
Denn: als Abiturient_innen könnt ihr euch mit jedem beliebigen Abi-schnitt bewerben - sollte die Bewerbung abgelehnt werden, gibt es in der überwiegenden Mehrheit der Fälle gute Aussichten, sich dagegen zu Wehr zu setzen und dennoch das Wunschstudium aufnehmen zu können.
mehr infos zur Klage gegen abgelehnte Zulassungsanträge

Antrags-Vordrucke

Wir stellen euch verschiedene Vordrucke zu typischen Anliegen im Studium zur Verfügung. Zur Beantragung müsst ihr den jeweiligen Antrag ausfüllen und ihn bei eurem jeweiligen Prüfungsausschuss einreichen. Dieser entscheidet dann über die Gewährung des Beantragten. 

Wenn ihr bei der Beantragung Unterstützung braucht oder Rückfragen habt, meldet euch gerne per Mail bei uns!

Zusätzlicher zeitnaher Prüfungsversuch zu Beginn des nächsten Semesters: Download

Alle Studierenden haben unter bestimmten Voraussetzungen einen Anspruch auf einen zusätzlichen zeitnahen Prüfungsversuch zu Beginn des nächsten Semesters (§ 30 Abs. 4 BerlHG). Diesen Anspruch habt ihr entweder wenn es sich um eine Wiederholungsprüfung handelt, oder wenn euer Fachbereich euch nicht die vorgeschriebenen zwei Prüfungstermine zur Verfügung gestellt hat (§ 30 Abs. 7 BerlHG). Diesen zusätzlichen Prüfungsversuch könnt ihr mit diesem Antrag beim Prüfungsausschuss beantragen.

Vierter Prüfungsversuch: Download

Allen Studierenden steht nach § 30 Abs. 4 BerlHG ein weiterer, über die Studien- und Prüfungsordnung hinausgehender Prüfungsversuch zu, sofern Sie an der Studienfachberatung teilnehmen. Es gibt also 4 Prüfungsversuche (NICHT nur 3). Diesen 4. Prüfungsversuch könnt ihr mit diesem Antrag beim Prüfungsausschuss beantragen.

Cooper-Test (Sportwissenschaften), Leistungsanerkennung: Download

In einigen Modulen der Sportwissenschaften wird von Studierenden die Erbringung eines Cooper-Tests verlangt. Dieser ist als Arbeitsleistung allerdings nicht in der Studienordnung vorgesehen und kann so auch nicht verlangt werden. Wenn ihr also alle anderen tatsächlich (in der Studienordnung) vorgesehenen Leistungen erbracht habt könnt ihr mit diesem Antrag die Anerkennung eurer Studienleistungen (§ 23a I BerlHG) beantragen - und damit das Modul abschließen.

Spielanalyse & Lerntagebuch (Sportwissenschaften), Leistungsanerkennung: Download

In einigen Modulen der Sportwissenschaften wird von Studierenden die Erbringung einer Spielanalyse + Lerntagebuch verlangt. Diese sind als Arbeitsleistung allerdings nicht in der Studienordnung vorgesehen und können so auch nicht verlangt werden. Wenn ihr also alle anderen tatsächlich (in der Studienordnung) vorgesehenen Leistungen erbracht habt könnt ihr mit diesem Antrag die Anerkennung eurer Studienleistungen (§ 23a I BerlHG) beantragen - und damit das Modul abschließen.

Bewegungsanalyse (Sportwissenschaften), Leistungsanerkennung: Download

In einigen Modulen der Sportwissenschaften wird von Studierenden die Erbringung einer Spielanalyse + Lerntagebuch verlangt. Diese sind als Arbeitsleistung allerdings nicht in der Studienordnung vorgesehen und können so auch nicht verlangt werden. Wenn ihr also alle anderen tatsächlich (in der Studienordnung) vorgesehenen Leistungen erbracht habt könnt ihr mit diesem Antrag die Anerkennung eurer Studienleistungen (§ 23a I BerlHG) beantragen - und damit das Modul abschließen.


  • geändert:14.03.24, 11:35