Was macht eigentlich … Das LuSt-Referat? – HUch#96

| von Ali & Benni |

Bild: frieedland

Jeden Mittwoch sitzen wir in einem Beratungsraum im Referent_innenrat und hören Studierenden zu, die unsere Sprechstunde zu Lehre und Studium besuchen. Sie haben Probleme mit ihren Dozierenden, bekommen Leistungen nicht angerechnet, erhalten keine Nachteilsausgleiche, die Ihnen eigentlich zustehen, oder stehen davor, Probleme mit ihrem Aufenthaltstitel zu bekommen, weil die Uni ihren Studienabschluss verschleppt.

In manchen Fällen können wir schneller helfen als in anderen, die meisten Probleme hören wir nicht zum ersten Mal. Durchs Studium zu gehen, ohne jemals Auseinandersetzungen mit der Verwaltung oder Dozent_innen zu haben, ist ein unwahrscheinliches Glück. Umso bedenklicher ist, wie begrenzt Student_innen über ihre Rechte im Studium aufgeklärt werden.

Um zumindest darüber zu informieren, wobei Studierenden geholfen werden kann, berichten wir, die seit November 2022 gewählten Referent_innen für Lehre und Studium, aus unserem Referatsalltag. Das LuSt-Referat ist eins von fünf Kernreferaten, das die laufenden Geschäfte der Verfassten Studierendenschaft im Referent_innenrat übernimmt. Wir beraten Student_innen (der HU) zu allem, was mit Lehre, Prüfungen, Anrechnungen und der allgemeinen Praxis des Studierens zu tun hat. Darüber hinaus vertreten wir die Interessen der Studierendenschaft gegenüber der Universitätsleitung- und verwaltung. Dafür sitzen wir unter anderem als studentische Vertreter_innen in der Kommission für Lehre und Studium (LSK) der akademischen Selbstverwaltung. In der LSK landen alle Studien- und Prüfungsordnungen, bevor Sie in Kraft treten, und so ist sie ein guter und wichtiger Rahmen, um studierendenfeindliche Regelungen aufzuzeigen, anzuprangern und (mit etwas Glück) auch zu verhindern. Dazu gehört z.B. eine stetig steigende Prüfungslast, die Reduzierung von Wahlanteilen im Studium und die Festschreibung von Qualifikationen für die Belegung von Modulen, die eine selbstbestimmte Gestaltung und Gliederung des Studiums verhindern.

Um die Interessen der von einzelnen StuPOs (Studien- und Prüfungsordnungen) betroffenen Studierenden möglichst gut vertreten zu können, gehört zu unserer Gremienarbeit auch ein reger Austausch mit den Fachschaften, die oft selbst die Entstehung ihrer StuPOs schon auf der Institutsebene begleitet haben. In letzter Zeit haben wir es auch immer öfter einzelnen Fachschaften zu verdanken, dass Studierende den Weg zu uns in die Beratung finden.

Einmal im Semester kommt zu unserem Tagesgeschäft noch eine (in der Regel) sehr zeitintensive Tätigkeit auf unserer To-Do Liste dazu: Die Einklageberatung. Wir beraten nämlich nicht nur HU-Studis, sondern auch diejenigen, die es noch werden wollen. Zum vergangenen Wintersemester konnten wir mit Unterstützung von unserer anwaltlichen Beratung (und Vertretung) nahezu allen Studierenden, die bereit waren, für ihren Studienplatz den gerichtlichen Weg zu gehen, eine Immatrikulation erkämpfen. Dass dieses aufwändige und vor allem für die Studienbewerber_innen sehr kostenintensive Verfahren weiter nötig bleibt, ist ein Skandal, gegen den wir auch hochschulpolitisch ankämpfen. Aber solange ein Studienplatz an der HU weiterhin für 1.500€ käuflich bleibt, wird auch unsere Einklageberatung dieses Jahr wieder anlaufen.

Gelegentlich stoßen wir in unserer beratenden Tätigkeit an die Grenzen unserer Handlungsmöglichkeiten, wenn eine rechtswidrige Verwaltungspraxis an der Uni so eingefleischt ist, dass Sie sich durch den bloßen Hinweis darauf nicht ändern lässt. In solchen Fällen, in denen grundlegende Fragen eines selbstbestimmten Studiums exemplarisch verhandelt werden, unterstützen wir Studierende dabei, ihre Rechte vor Gericht durchzusetzen. Sogenannte Musterklageverfahren ermöglichen es, verwaltungsrechtlich einen Sachverhalt einmal zu klären und dieses Urteil dann auch für andere, von demselben Problem Betroffene, nutzbar zu machen. Auf diesem Weg haben wir zusammen mit unserer anwaltlichen Vertretung schon einige Rechtsfragen zugunsten der Student_innen klären können.

In der Vergangenheit hat das Referat für Lehre und Studium erfolgreich die Abschaffung von Anwesenheitskontrollen in Lehrveranstaltungen, sowie die Einführung eines weiteren Prüfungsversuchs erkämpft. Beides sind Errungenschaften, die wir zusammen mit betroffenen Studierenden immer wieder gegen uneinsichtige Dozent_innen und Prüfungsbüros durchsetzen. Im Rahmen der Neufassung des Berliner Hochschulgesetzes konnten wir viele Verbesserungen einbringen und im Zuge der Pandemie viele kurzfristige Entlastungen für Studierende erstreiten, die mit dem Ende jeglicher Pandemiemaßnahmen leider wieder zurückgenommen wurden. Und das, obwohl die finanzielle und soziale Lage für viele Student_innen seit den (intensiven) Coronajahren nicht entspannter geworden ist.

Leider erfahren Student_innen oft erst von unserer Beratung, wenn es in ihren Fällen schon fast zu spät ist. Wenn ihr also Kommiliton_innen kennt, die Hilfe benötigen oder selbst Unterstützung braucht, wendet euch an uns! Wir helfen gerne, je früher desto besser.

Wir sind erreichbar unter lust@refrat.hu-berlin.de, auf Twitter unter @LuSt_Referat und in unseren Sprechzeiten, die ihr auf der Website des RefRats findet.