Viel Krach um nichts – HUch#90

Von Juliane Ziegler und João Fidalgo

Die anstehende Novellierung des Berliner Hochschulgesetzes bietet die Möglichkeit, Probleme der geltenden Gesetzeslage zu beheben, die Hochschulen zu demokratisieren und die Bedingungen von Lehre und Studium zu verbessern. Doch sie droht, auf halber Strecke stehenzubleiben.

Selbstbestimmung, Flexibilität und Mobilität im Studium – das sind die Schlagworte, an denen sich die Leitlinien für die anstehende Novellierung des Berliner Hochschulgesetzes (BerlHG) orientieren. Deutschlandweit ist das BerlHG zwar schon jetzt eines der studifreundlicheren Hochschulgesetze, was etwa an seiner großzügigen Teilzeitstudiumsregelung, der prinzipiellen Gebührenfreiheit des Studiums oder der für studentische Interessen vorteilhaften Besetzung der Kommissionen für Lehre und Studium deutlich wird. Dennoch bleibt einiges zu tun, um benachteiligende Hürden und repressive Regelungen abzuschaffen, die Gestaltung des Studiums an die Lebensrealitäten einer vielfältigen Studierendenschaft anzupassen und die Studienbedingungen für alle zu verbessern.

Dazu gehört zuallererst, den Zugang zum Studium für alle Studieninteressierten zu vereinheitlichen und strukturelle Benachteiligungen abzuschaffen. Das heißt, dass etwa die Gebührenfreiheit des Bewerbungsverfahrens auch für ausländische Studierende zu gelten hat. Das wird derzeit von den Hochschulen durch die Auslagerung der Zulassungsverfahren für Studienbewerber_innen ohne deutsche Hochschulzugangsberechtigung an den Verein uni-assist umgangen. Dieser wälzt nämlich die Kosten des Verfahrens wiederum auf die Bewerber_innen ab – und zwar selbst in Fällen, in denen Bewerbungen nicht einmal an die Hochschulen weitergeleitet werden. Auch sind bereits erbrachte Leistungen aus Ausbildungen, von anderen Bildungseinrichtungen und selbst von anderen Hochschulen auch im Fall ihrer prinzipiellen Gleichwertigkeit weiterhin nicht problemlos anrechenbar. Außerdem fehlt es bis heute an Möglichkeiten, fehlende Sprachkenntnisse unkompliziert nachzuholen.

Seit Jahrzehnten wissen wir, dass Repressalien nicht zum Studienerfolg beitragen – dass Prüfungsangst, Fristen und Leistungsdruck den erfolgreichen Studienabschluss nicht fördern, sondern in vielen Fällen verhindern. Das betrifft in erster Linie berufstätige Studierende, Studierende mit Kind(ern), Studierende mit Pflegeverantwortung, Studierende in finanzieller Abhängigkeit, Nichtmuttersprachler_innen und Studierende mit chronischen Krankheiten. Da fragt sich, wie ernst es die Hochschulen bisher damit meinten, ebenjene Studierenden zu unterstützen. Zumal Regelungen, die ursprünglich als verbindliche Vorgaben für die Hochschulen gedacht waren, sich zunehmend gegen die Studierenden kehren. Mit Bologna und der letzten großen Novelle 2011 wurde die Wahlfreiheit für das Studium Generale stark eingeschränkt. Regelstudienzeiten sind inzwischen keine Studienverlaufsgarantien mehr, sondern geben Universitäten die Möglichkeit, Studierende über finanziellen Druck möglichst schnell zum Abschluss zu zwingen. Diese Regelungen müssen rückgängig gemacht werden. Das Studium muss sich durch eine echte Wahlfreiheit auszeichnen, bei der den Studierenden mindestens ein Drittel ihrer Studienpunkte zur freien Verfügung stehen. Regelstudienzeiten müssen klar als Verpflichtung der Hochschulen angesehen werden und es muss Konsequenzen für schlechte Studienorganisation seitens der Hochschulen geben. Die bürokratisch aufwändigen und keinesfalls zum Studienerfolg beitragenden Anwesenheitskontrollen gehören (mit der üblichen Ausnahme von Praktika) abgeschafft. Ebenso müssen auch alle weiteren Hürden für erfolgreiches Studieren, wie etwa eine zu geringe Anzahl zur Verfügung stehender Prüfungsversuche, aufgehoben werden. Auch im Sinne einer Verringerung der Abbruchquoten ist es ratsam, von Zwangsinstrumenten, Zwangsberatungen und Zwangsexmatrikulationen wegzukommen und stattdessen ein gutes Beratungssystem aufzubauen, welches sowohl von Studierenden(schaften) als auch von den Hochschulen getragen wird und es Studierenden ermöglicht, die tatsächlichen Schwierigkeiten, die sie im Studium vorfinden, zu konfrontieren und zu überwinden. Erfahrungsgemäß ist das eher erfolgreich, wenn mit dem Besuch der Beratung keine Auflagen zu befürchten sind, sondern die gemeinsame Arbeit an Problemen im Mittelpunkt steht.

Einige dieser Vorschläge sind schon in den Leitlinien der rot-rot-grünen Koalition im Senat enthalten. Das ist eine erfreuliche Entwicklung. Sie werden hoffentlich im Gesetzgebungsverfahren nicht fallen gelassen, sondern bleiben für Berlin Priorität. Das Gesetz allein wird aber sicherlich nicht alle konkreten Probleme regeln können, die Studierende im Alltag ihres Studiums erleben. In vielen Fragen wird die Arbeit der Lehrenden und Studierenden in den einzelnen Hochschulen für den tatsächlichen Studienerfolg ausschlaggebend sein.

Um Probleme dort angehen zu können, wo sie entstehen, müssen die Gremien der Hochschulen gestärkt werden. Viele Möglichkeiten, die das Gesetz jetzt schon eröffnet, werden von den Hochschulen nicht genutzt, weil die Professor_innenmehrheit in den entscheidenden Gremien oder die Hochschulleitung dies nicht zulassen. Die Demokratisierung der Entscheidungsfindung an Hochschulen muss also für diese Novelle zentrales Anliegen sein. In Fragen von Lehre und Studium ist es zu begrüßen, dass die Koalition sich darauf geeinigt hat, verpflichtend Kommissionen zu etablieren, die sich zur Hälfte aus Studierenden zusammensetzen. Solche Kommissionen für Lehre und Studium haben sich bereits in der Praxis bewährt, wenn es darum ging, die Studien- und Lehrorganisation zu verbessern, die Studierbarkeit zu fördern und die Interessen von Studierenden zu vertreten. Die Erweiterung der Kompetenzen dieser Kommissionen auch in Bezug auf Fragen der Evaluation von Modulen und Studiengängen kann zu einer nachhaltigeren Begleitung der entsprechenden Entwicklungen führen und ist aus unserer Sicht sehr zu begrüßen.

Leider hat der zuständige Staatssekretär Steffen Krach in der letzten Diskussionsveranstaltung der Koalition, in der die Leitlinien zum neuen Hochschulgesetz vorgestellt wurden, schon viele denkbare Ansätze zur Demokratisierung verworfen, die im letzten Jahr diskutiert worden sind. Mit ihm wird es wohl keine paritätischen Gremien geben. Diesen kategorischen Ausschluss halten wir für einen Fehler. Uns ist natürlich bewusst, dass Herr Krach komplizierte Diskussionen im Gesetzgebungsprozess lieber vermeiden möchte, jedoch ist uns unklar, was mit solchen Ausschlüssen erreicht werden kann. Wir fordern nach wie vor eine paritätische Besetzung des akademischen Senats. Ohne eine Gleichberechtigung der Mitgliedergruppen in Entscheidungsgremien werden nach wie vor professorale Interessen (die nicht so universell sind, wie sie sich geben) vorrangig berücksichtigt. Ein denkbarer Kompromiss läge darin, zumindest diejenigen Gremien, die für den Erlass der Grundordnung und für die Wahl der Leitung zuständig sind, paritätisch zu gestalten. Wenn die Leitungen spätestens bei ihrer Wiederwahl mit einem paritätischen Gremium konfrontiert wären, könnten sie sich schon nicht darauf beschränken, Klientelpolitik für die professorale Mehrheit zu betreiben, da sie nun auch der Stimmen der anderen Statusgruppen bedürften. Es ist schwer vorstellbar, dass Leitungen, die beispielsweise auf die Unterstützung von wissenschaftlichen Mitarbeiter_innen angewiesen gewesen wären, die Prekarisierung der wissenschaftlichen Arbeit in dieser Weise betrieben hätten.

Eine echte Demokratisierung ist notwendig, um mögliche gesetzliche Verbesserungen in Fragen von Lehre und Studium sowie guter Arbeit an Hochschulen auch in der Lebensrealität der Hochschulen ankommen zu lassen. Dem Staatssekretär diese Verbindung deutlich zu machen und ihm den Mut zu geben, sich auch dafür einzusetzen, ist jetzt die Aufgabe der Studierendenvertretungen, Mittelbauvertretungen und Gewerkschaften, aber natürlich auch der drei Parteien, die sich diese Demokratisierung auf die Fahnen und in den Koalitionsvertrag geschrieben haben.