2009

Sensible Krankendaten auch an der HU gespeichert

Pressemitteilung vom 16.Juni 2009

Während in Deutschland in der Privatwirtschaft (Daimler, Post) immer
weitere Datenschutzskandale an das Licht der Öffentlichkeit kommen,
verlangt und speichert die Humboldt-Universität zu Berlin bereits seit
mehreren Semestern sensible Krankendaten von Studierenden. Marie Melior,
Referentin für Politisches Mandat und Datenschutz: „Die Verwendung von
Krankendaten geschieht ohne Rechtsgrundlage, da sich die Prüfungsämter
Kompetenzen anmaßen, die einen Verstoß gegen die ärtzliche Schweigepflicht
bedeuten.“

Pressemitteilung vom 16.Juni 2009

Während in Deutschland in der Privatwirtschaft (Daimler, Post) immer
weitere Datenschutzskandale an das Licht der Öffentlichkeit kommen,
verlangt und speichert die Humboldt-Universität zu Berlin bereits seit
mehreren Semestern sensible Krankendaten von Studierenden. Marie Melior,
Referentin für Politisches Mandat und Datenschutz: „Die Verwendung von
Krankendaten geschieht ohne Rechtsgrundlage, da sich die Prüfungsämter
Kompetenzen anmaßen, die einen Verstoß gegen die ärtzliche Schweigepflicht
bedeuten.“

Bei den Daten handelt es sich um sog. Funktionsstörungsatteste. Diese
werden im Krankheitsfall bei Prüfungen verlangt. Sie enthalten Angaben
über die
Symptome, nicht jedoch über die Erkrankung selbst. Allein dadurch soll dem
Datenschutz Rechnung getragen werden. Tobias Roßmann, Referent für Lehre
und Studium: „Das ist doch ein Witz! Durch einfaches googlen der
Funktionsstörungen
kann die genaue Diagnose herausgefunden werden.“

Auf so gewonnene Daten hat das Prüfungsamt und der Prüfungsausschuss Zugriff.
Dieser setzt sich  mindestens aus fünf, meist aus mehr
Institutsangehörigen zusammen. Eine weitere Gefahr droht durch die
langfristige Speicherung. Tobias Roßmann: „Dadurch ist es möglich, im
Laufe des Studiums ganze Krankengeschichten zu rekonstruieren. Das kann
nicht länger hingenommen werden.“ Auf der Vollversammlung aller
Studierenden der HU vergangene Woche wurden die Funktionsstörungsatteste
von einer sehr breiten Mehrheit klar abgelehnt.

Dass die Universität mit personenbezogenen Daten nicht umgehen kann, hat
sie in der Vergangenheit oft bewiesen. So hat es die Universität seit
Jahren versäumt, eine vom Berliner Hochschulgesetz geforderte Satzung für
die Verarbeitung von Daten zu erlassen. Dies haben die Studierenden
mehrfach eingefordert und sogar Formulierungsvorschläge unterbreitet.

Die Notwendigkeit diese Rechte zu regeln, erweist sich durch die
zahlreichen „kleinen“ Datenschutzskandalen an der HU. So legt die
Universität in offiziellen Anschreiben ohne Einverständnis der Betroffenen
immer wieder Werbung bei. Marie Melior, Referentin für Politisches Mandat
und Datenschutz, hält dazu fest: „Dies stellt einen eindeutigen
Datenmissbrauch dar, denn die Adressen der Studierenden wurden zu anderen
Zwecken erhoben als für die Versendung von Werbung.“

Tobias Roßmann, Referent für Lehre und Studium, ergänzt: „Auch das
virtuelle Lernportal „moodle“ weist erhebliche datenschutzrechtliche
Mängel auf, die eine Kontrolle des Studierverhaltens ermöglichen.“ Die
Registrierung in diesem Portal, ist in vielen Lehrveranstaltungen
verpflichtend. Die einzelnen Zugriffe der Studierenden auf die in moodle
angebotenen Materialien sowie deren Bearbeitung bzw. Nichtbearbeitung
werden im System mit jeweiliger Zeitangabe für die Lehrpersonen sichtbar
gespeichert. Hierüber werden die Studierenden weder informiert noch können
sie einer solchen Überwachung entgehen. Die Universität erstellt damit
rechtswidrig Personenprofile ihrer Studierenden.



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  • erstellt:21.04.10, 15:29
  • geändert:09.12.10, 20:31