2005

Solidarität mit den Streikforderungen der FU-Studierenden

Pressemitteilung vom 7. Dezember 2005

Der ReferentInnenrat (RefRat, gesetzlich AstA) der Humboldt-Universität zu
Berlin (HU) solidarisiert sich mit den zentralen Forderungen der
streikenden Studierenden der Freien Universität Berlin (FU).

Auf dem gestrigen Plenum des ReferentInnenrates wurde beschlossen, die
Forderung der streikenden Studierenden nach Abschaffung des
FU-Verwaltungssystems „Campus Managment“ zu unterstützen.

„Das Campus Managment schränkt die Studienfreiheit massiv ein und folgt
einer Disziplinierungs- und Saktionierungslogik“, kommentiert Rebecca
Brückmann, Referentin für Öffentlichkeitsarbeit im RefRat.

Der RefRat solidarisiert sich darüber hinaus mit den Streikzielen, alle
Bachelor-Studierenden zum Master-Studium zuzulassen, Studiengebühren zu
verhindern und ein freies, selbstbestimmtes Studium zu erkämpfen.

Der ReferentInnenrat indes plant momentan keine zentralen Protestaktionen:
„Wir tragen jedoch Informationen über den Warnstreik der FU und deren
Forderungen in die Fachschaften der einzelnen Studiengänge weiter.
Möglicherweise entsteht eine Eigendynamik, denn der Unmut über den
Bachelor wächst auch an der HU weiter an“, unterstreicht Katrin
Lehmbecker, Referentin für Hochschulpolitik im RefRat.

Ignorant und inkonsequent: ProfessorInnen verteidigen eigene Privilegien, für die Verfassung interessieren sie sich nicht

Pressemitteilung vom 23. November 2005

Am Dienstag, den 22. November 2005, stimmte die
Humboldt Universität (HU) über eine neue Verfassung ab.
Bereits in der letzten Sitzung des Konzils am 15. November stand die
besonders in der ProfessorInnenschaft umstrittene Viertelparität für das
satzungsgegebende Gremium zur Disposition.

Das Konzil stimmte ohne Aussprache mit 20 Ja-Stimmen, 23 Nein-Stimmen und
drei Enthaltungen gegen die Viertelparität. Sofort nach dieser Abstimmung
verließen viele ProfessorInnen fluchtartig die Sitzung. Michael Plöse,
Mitglied der Vefassungskomission und Statusgruppensprecher der
Studierenden, trat im Anschluss aus Protest von seinem Amt zurück. Zuvor
hatte er in einem Appell an die Konzilsmitglieder gesagt: „Wenn die
Viertelparität im Konzil hier und heute an einem professoralen Veto
scheitern sollte, wäre dies das deutlichste Signal dafür, dass die
Viertelparität längst überfällig ist.“

Auf der heutigen Sitzung, in der die zweite Hälfte der Verfassung
abgestimmt und über den Verfassungstext im Ganzen entschieden wurde,
fehlten 16 VertreterInnen der ProfessorenInnenschaft ohne Entschuldigung
oder Vertretung.
Dieses Verhalten zeuge von einer "Mißachtung des höchsten Gremiums" und
einem "impertinenten Verhalten der ProfessorenInnenschaft", so Ulfert
Oldewurtel, studentisches Mitglied im Konzil und Akademischen Senat.

Der Verfassungsentwurf wurde mit nur 31 Ja-Stimmen, was zugleich das
Mindestquorum darstellte, 7 Gegenstimmen aus der Gruppe der Studierenden
und einer Enthaltung angenommen.

Ulfert Oldewurtel sagte weiter: „Die ProfessorInnen sind zwar mit wehenden
Fahnen zur Abstimmung über die Viertelparität in den Senatssaal
eingezogen, aber heute haben wir die denkbar
knappste Verabschiedung der Verfassung erlebt, die überhaupt
möglich ist!“

Und Franziska Roy, Vertreterin des ReferentInnenrates
(gesetzlich AStA) im Konzil und Akademischen Senat
kommentierte die Situation: „Nicht das verantwortungs-
bewusste Verhalten der Studierenden oder anderer
Statusgruppen steht in Frage – die ProfessorInnen sind es,
die allzu oft unfähig oder ungewillt sind, sich in die
akademische Selbstverwaltung einzubringen, wenn es um
mehr als ihre eigenen Belange und Standesprivilegien geht.“

Sarrazin beweist erneut hochschulpolitische Inkompetenz

Pressemitteilung vom 22. November 2005

Thilo Sarrazin hat einen Hang zum verbalen Amoklauf:  Im
Tagesspiegel-Interview vom 21.11. 2005 bewies der für
Studierendenbeschimpfung bekannte Finanzsenator erneut eindrucksvoll seine
hochschulpolitische Inkompetenz.

Auf den "Studentenberg" angesprochen, der bis 2012 auf die Universitäten
zurollen würde, antwortete Sarrazin mit einem Rechenbeispiel für den
Geburtenjahrgang 1995, das seiner Meinung nach beweisen würde, wie falsch
die Zahlen der KultusministerInnenkonferenz seien.

"Völlig ignoriert wird hier generell, dass der flächendeckende Numerus
Clausus (NC) den meisten StudienbewerberInnen den Zutritt zur Universität
schon seit Jahren verwehrt", betont Tobias Rossmann, Referent für Lehre
und Studium im ReferentInnenrat (gesetzlich AstA) der Humboldt Universität
(HU).

Die Lösung für die staatliche Unterfinanzierung der Universitäten und den
Ausschluss großer Teile der BewerberInnen sieht Sarrazin jeodch
unproblematisch. Er plädiert, im Widerspruch  zu seiner Annahme, dass die
Studierendenzahlen sich nicht erhöhen würden, für eine zusätzliche
Begrenzung der Studierendenzahlen und der Studiendauer, um "international
wettbewerbsfähig" zu werden.

Mit bemerkenswerter Ignoranz übergeht Thilo Sarrazin jüngste
Gerichtsurteile, in denen bestimmte Bachelor-Abschlüsse, die eingeführt
wurden, um die internationale Wettbewerbsfähigkeit zu erhöhen und die
Studiendauer zu verkürzen, allein als nicht berufsqualifizierend erachtet
wurden (vgl. Berichte der ZEIT, FAZ, etc.).

Darüber hinaus inszeniert sich der Finanzsenator als Reglementierer von
Lebens- und Studienwegen. Seinem Verständnis nach liegen diese allein in
möglichst schneller Verfügbarkeit von 'Humankapital': "Die
Massenabfertigung von Studierenden zu wirtschaftskompatiblen Objekten ist
aber nicht Sinn und Zweck einer Universität", unterstreicht Rossmann,
Referent vom Refrat.

Sarrazin indes bezieht erneut Stellung für eine Umwandlung der Universität
in ein Dienstleistungsunternehmen, für dessen Güter bezahlt werden müsse,
um sie effizient zu nutzen. Dem Senator scheint jahrelang entgangen zu
sein, dass Studierende keine KundInnen, sondern Teil der Universität sind
und das Recht auf aktive Mitgestaltung in deren Selbstverwaltung haben:
Ihre Teilhabe geht über das Recht der "Abstimmung mit den Füßen" hinaus.

Sarrazins mangelndes Demokratieverständnis wird noch deutlicher, indem er
unterstellt, Berlin habe gar keine andere Wahl, als Studiengebühren
einzuführen: "Sarrazin stilisiert diese politische Entscheidung -
Studiengebühren, Ja oder Nein - als angeblichen Sachzwang und notwendige
Reaktion auf die Politik anderer Bundesländer. Er leugnet damit die eigene
Verantwortung und Entscheidungsgewalt des Senates", sagt Rebecca
Brückmann, Referentin für Öffentlichkeitsarbeit im ReferentInnenrat der
HU.

Den traurigen Höhepunkt bildet Sarrazins klare Bekenntnis zum Prinzip:
"Studierfähig = Zahlfähig". Neben den NCs fordert er Studiengebühren, um
die "Effizienz" der Universitäten zu steigern. Außerdem sollten sich die
Universitäten seiner Meinung nach auf "studierfähige Studenten
konzentrieren", um genügende Kapazitäten zu haben. Sarrazin plädiert
eindeutig für ein undemokratisches und diskriminierendes Hochschulmodell,
das   StudienbewerberInnen mehrheitlich nach finanziellen Möglichkeiten
selektiert, "studierfähig" mit "zahlfähig" gleichsetzt und auf Ausgrenzung
zielt. "Konsequent wäre dann, auch die Wiedereinführung des
Klassenwahlrechts zu fordern", kommentiert Tobias Rossmann, Referent des
RefRats HU.

Demokratisierungsversuch gescheitert - Zur Viertelparität fehlten drei Stimmen

Pressemitteilung vom 15. November 2005

In der heutigen Sitzung des Konzils wurde über den Entwurf der
Verfassungskomission einer neuen Verfassung für die Humboldt Universität
(HU) entschieden. Unter anderem schlug der Entwurf eine
viertelparitätische Besetzung des Konzils vor und griff somit eine
studentische Forderung nach Gleichberechtigung aller universitären
Statusgruppen bei grundlegenden Strukturentscheidungen auf.

Dass ausgerechnet für die Gruppe der Studierenden in der geheimen
Abstimmung zunächst keine Stimmzettel übrig waren, sollte sich als
bezeichnend erweisen. Die Viertelparität für das Konzil scheiterte knapp -
an nur drei Stimmen, die den 20 Befürwortenden fehlten (bei  23
Nein-Stimmen und drei Enthaltungen).

Viertelparität im Konzil hätte bedeutet, dass das Gremium künftig zu
gleichen Teilen aus VertreterInnen der ProfessorInnenschaft,
wissenschaftlicher MitarbeiterInnen, sonstiger MitarbeiterInnen und der
Studierendenschaft bestanden hätte. So wäre eine formelle
Gleichberechtigung aller universitären Statusgruppen durch Stimmgleichheit
anerkannt worden. Obwohl diese Regelung nur für das Konzil in Kraft
getreten wäre, das für gesamtuniversitäre Debatten, Verfassungsgebung und
die Besetzung der Hochschulleitung der HU verantwortlich ist, wurde der
Vorschlag abgelehnt. Gesetzliche Hindernisse für die Viertelparität im
Konzil indes gibt es nicht.

Der Landesgesetzgeber entscheidet noch in dieser Legislaturperiode über
eine Novellierung des Berliner Hochschulgesetzes und somit auch über die
generelle Einführung der Viertelparität für universitäre Gremien. "Dass
die Viertelparität im Konzil heute nur knapp an einem professoralen Veto
gescheitert ist, ist das deutlichste Signal für ihre Überfälligkeit",
betonte Michael Plöse, Statusgruppensprecher der Studierenden und Mitglied
der Verfassungskomission.

Konzil der HU verschleppt Entscheidungen

Pressemitteilung vom 12. Juli 2005

Am Dienstag,den 12.Juli tagte das Konzil der Humboldt
Universität (HU).Einziger Tagesordnungspunkt war die
1.Lesung des Entwurfes einer neuen Verfassung für die HU und
die Beschlußfassung über die Abschnitte zu Kuratorium,
Akademischen Senat, Konzil und Hochschulleitung. Das
besondere Interesse der Studierenden lag auf der Entscheidung
über die Einführung der Viertelparität im Konzil. Diese Frage
hatte im Vorfeld zu kontroversen Diskussion in der Universität
geführt. Sogar aus dem laufenden Findungsverfahren für eine
neue Präsidentschaft ist das Thema nicht mehr wegzudenken.

Anstatt aber zu beschliessen,wurden unter einer chaotischen
Sitzungsleitung fast auschliesslich Kompetenzstreitigkeiten
zwischen Akademischen Senat, Kuratorium und der zuständigen
Senatsverwaltung ausgetragen.

Nach einer vierstündigen Diskussion gab es in der
Konzilsmehrheit im wesentlichen die Einigung, das Frauen nicht
zwingend im Kuratorium vertreten sein müssen und der
Wissenschaftssenator sein Mitspracherecht nicht im
Akademischen Senat ausüben soll. Die Frage der Viertelparität
wurde ohne Diskussion auf weitere Lesungen im November
vertagt.

Gunnar Zerowsky, studentischer Vertreter im Konzil äusserte
sich nach der Sitzung: „Dieses Konzil hat gezeigt,dass
insbesondere den ProfessorInnen die Positionierung gegen
Frauenquoten und einen PDS-Senator wichtiger ist, als die
dringend nötige Reform der demokratischen Mitbestimmung in
der Humboldt Universität! Gerade dieses Vorgehen bestärkt uns
in der Forderung nach Viertelparität im Konzil.“

Konzil der Humboldt Universität entscheidet über Viertelparität

Pressemitteilung 10. Juli 2005

Am Dienstag, den 12. Juli 2005 tritt das Konzil der Humboldt
Universität (HU) zusammen um über die neue Verfassung zu
beraten. In diesem Rahmen wird über die viertelparitätische
Zusammensetzung des Konzils entschieden. Die Sitzung findet
ab 9:15 Uhr im Senatssaal der HU statt.

Im Berliner Hochschulgesetz (BerlHG) wurden mit der sog.
Erprobungsklausel den Universitäten die Möglichkeit gegeben
bestimmte Paragraphen des BerlHG durch eigene Regelungen zu
ersetzen und sich dadurch vor allem eine andere
Leitungsstruktur zu geben. An der HU wurde diese Möglichkeit
mit der Verabschiedung der Vorläufigen Verfassung genutzt.
Diese wurde evaluiert und zur Einarbeitung der
Evaluationsergebnisse eine Verfassungskomission eingesetzt,
die unter Leitung des emeritierten Verfassungsrechtler Prof. Dr.
Dr. h.c. Hasso Hofmann nun einen Vorschlag für eine Verfassung
vorgelegt hat.

Im Gegensatz zu anderen Universitäten hat die
Verfassungskomission in ihrer Vorlage einen eigenen Vorschlag
für die Einführung der Viertelparität im Konzil unterbreitet.
Gleichzeitig wurde festgestellt, dass der Viertelparität im Konzil
keine verfassungsrechlichen Bedenken entgegenstehen. Das
Konzil wird diesen Vorschlag alternativ zur bisherigen
Zusammensetzung abstimmen.

Für die Studierenden und MitarbeiterInnen der HU stellt diese
Abstimmung die entscheidende Möglichkeit dar, demokratische
Verhältnisse in der Hochschule durchzusetzen.
Katrin Lehmbecker, Referentin für Hochschulpolitik: “Auf die
Versprechungen des Berliner Senates, in dieser
Legislaturperiode noch das Berliner Hochschulgesetz zur
novellieren ist kein Verlass. Christian Gaebler hat mit diesem
Versprechen auf den Lippen an der TU bereits gegen die
Viertelparität gestimmt.“

Rückmeldegebühren weiter vor Gericht - Berliner Oberverwaltungsgericht verhandelt über Verfassungsmäßigkeit

Gemeinsame Pressemitteilung des AstA der Technischen Universität und des
ReferentInnenrates der Humboldt Universität vom 21. Juni 2005


Anderthalb Jahre nachdem das Bundesverfassungsgericht die in
Baden-Württemberg erhobenen "Rückmeldegebühren" für verfassungswidrig
erklärt hat, wird nun auch in Berlin wieder darüber verhandelt. Nachdem
1996 für alle Studierenden der Berliner Hochschulen eine verpflichtende,
"bei Rückmeldung und Immatrikulation" zu zahlende Verwaltungsgebühr von
100 DM eingeführt hatte, hatten ca. 2000 Studiernde dagegen geklagt. In
zwei Musterverfahren hatte das Oberverwaltungsgericht (OVG) die
entsprechende Regelung des Berliner Hochschulgesetzes 1998 bestätigt. Das
Leipziger Bundesverwaltungsgericht hatte diese beiden Urteile jedoch Ende
2003 aufgehoben und an das OVG zurückverwiesen.

Zum Auftakt des Wiederaufnahmeverfahrens am Dienstag dieser Woche wurde
deutlich, dass jetzt erstmals die Höhe der erhobenen Gebühren einer
kritischen Überprüfung unterzogen werden wird. Das
Bundesverfassungsgericht hatte festgestellt, dass eine Gebühr nur für
Zwecke erhoben werden darf, die im Gesetz hinreichend genau benannt sind.
Besteht zwischen der Höhe der erhobenen Gebühr und den Kosten des
Verwaltungsaktes ein grobes Missverhältnis, so stellt dies einen Verstoß
gegen die Finanzverfassung des Bundes dar. In Baden-Württemberg war
ermittelt worden, dass die Rückmeldung tatsächlich nicht 100 DM, sondern
nur ca. 8,30 DM kostete. Das OVG stellte klar, dass es der ursprünglichen
Auffassung der Hochschulen nicht folgen will, die in Berlin erhobene
Verwaltungsgebühr sollte alle von der Verwaltung erbrachten Leistungen für
die Studierenden abdecken. Aus dem Gesetztestext werde zwar nicht
deutlich, ob die Formulierung "bei Rückmeldung und Immatrikulation" eher
"aus Anlass" oder "für den Zweck" bedeuten solle. Jedoch sollen jetzt zur
Klärung der Frage, ob ein grobes Missverhältnis bei der Gebührenhöhe
vorliege, nur die unmittelbaren Kosten des Verwaltungsvorganges der
Rückmeldung untersucht werden.

Zu diesem Zweck wird das Gericht jetzt von allen Berliner Hochschulen
detailierte Informationen darüber anfordern, welche Arbeitsschritte für
die Rückmeldung der Studierenden zu erbringen sind, und welcher Aufwand
damit verbunden ist. Die vorsitzende Richterin wies in diesem Zusammenhang
darauf hin, dass Kosten, die erheblich über den in Baden-Württemberg
ermittelten liegen, "zumindest erklärungsbedürftig" seien. Sollte sich
ergeben, dass zwischen den Hochschulen oder bei den Kosten für Rückmeldung
einerseits und Immatrikulation andererseits erhebliche Abweichungen
bestehen, muss nach Auffassung aller Prozessbeteiligten darüber
nachgedacht werden, ob der Gesetzgeber berechtigt war, eine pauschalierte
Gebühr zu erheben. Sollte das Gericht zu der Auffassung kommen, dass die
Regelung des Berliner Hochschulgesetzes verfassungswidrig ist, muss es
diese dem Bundesverfassungsgericht vorlegen, der dann über eine Auhebung
entscheiden kann. Auch in Brandenburg, dass seit 2001 Rückmeldegebühren
erhebt, sind noch Verfahren anhängig.


Humboldt Universität stimmt über Viertelparität ab

Pressemitteilung vom 30. Mai 2005

Als erste Hochschule in der Bundesrepublik Deutschland wird die Humboldt
Universität zu Berlin (HUB) in diesem Jahr über die Möglichkeit der
viertelparitätische Besetzung ihres verfassungsgebenden Organs, dem Konzil
abstimmen.

Noch in diesem Semester wird sich das Konzil der HUB mit dem
Abschlussbericht der Verfassungskommission und dem Entwurf für eine neue
Verfassung beschäftigen. Die Verfassungskommission hat zur Frage der
Viertelparität zwei alternative Vorschläge gemacht. Über diese wird am 21.
Juni das erste Mal im Konzil beraten. Die Entscheidung steht Ende Oktober
auf der Tagesordnung.

Im Rahmen der Arbeit der Verfassungskomission an der HUB haben sich die
studentischen VertreterInnen nicht mit Änderungsvorschlägen begnügt,
sondern legten zu den Beratungen einen eigenen vollständigen
Verfassungsentwurf vor. Der Vorsitzende der Verfassungskomission, der
emeritierte Verfassungsrechtler Prof. Dr. Dr. h.c. Hasso Hofmann zeigte
sich im Zwischenbericht im Wintersemester 04/05 von dieser Arbeit
beeindruckt.

Der Entwurf für eine neue Verfassung enthält nun zwei alternative
Varianten, wobei Variante A die Besetzung des Konzils nach bisheriger
Praxis und Variante B eine viertelparitätische Besetzung vorsieht. In den
Bemerkungen zu Variante B führt die Verfassungskommission aus: „Danach ist
das Ziel des Vorschlags, die demokratische Legitimation und Willensbildung
der universitären Selbstverwaltung zu stärken. Zugleich würde die
Einführung der Viertelparität die Vorreiterrolle der Humboldt Universität
als Reformuniversität bundesweit unterstreichen.“

Der ReferentInnenrat der HUB fordert die Mitglieder des Konzils auf, sich
dieser politisch wichtigen Entscheidung nicht zu verschliessen und die
hochschulpolitische Entwicklung einen weiteren Schritt voranzubringen. Die
Entscheidung einer Hochschule für die Viertelparität wäre ein wichtiges
Signal, dass nicht nur die Politik zum Handeln zwingt, sondern auch die
Beteiligten an der Hochschule stärker an den richtungsweisenden
Entscheidungen beteiligt.

In dem Entwurf für eine neue Verfassung haben die studentischen
VertreterInnen sich auch für die Aufnahme folgender Punkte stark gemacht,
die von der Verfassungskommission übernommen wurden.
Dazu gehört eine stärkere Information des Präsidiums über die eigene Arbeit:
§ 12 Abs. 5 [Aufgaben des Präsidiums] – Das Präsidium erstattet dem
Kuratorium und dem Konzil jährlich in schriftlicher Form Rechenschaft.

Auch soll das Engagement von Studierenden als StudiendekanIn gefördert
werden:

§ 21 Abs. 4 [Aufgaben des Studiendekans oder der Studiendekanin] – Die
Arbeit von Studiendekanen aus der Gruppe der Studierenden wird vergütet
und bei der Berechnung der  Regelstudienzeit berücksichtigt. Die Höhe der
Vergütung richtet sich nach dem Aufgabenumfang und der Größe der Fakultät.
Das Nähere ist in einer Ordnung zu regeln.

An der HUB gab es studentische Studiendekane bisher bei den JuristInnen
und KulturwissenschaftlerInnen. Studiendekane erhielten zudem ein
fachliches Weisungsrecht in Studienangelegenheiten gegenüber der
Universitätsbürokratie.

Weiterhin wurde ein umfassender Paragraph gegen  Diskriminierung
unterschiedlicher Gruppen aufgenommen. Dieser erhält besondere Brisanz
nachdem die Berliner Ausländerbehörden seit April 2005 von ausländischen
Studierenden einen Einkommensnachweis von 15.600 Euro in einem Zeitraum
von 2 Jahren verlangen. Auf wissenschaftlichen Veranstaltungen im Ausland
wurde dies bereits als Grund angegeben, nicht zum Studium nach Berlin zu
kommen.

§ 35 [Diskriminierungsverbot] – Die Universität wirkt Diskriminierungen
entgegen und trägt bei der Wahrnehmung ihrer Aufgaben zum Abbau
bestehender Nachteile insbesondere für die beschäftigten und studierenden
Frauen bei. Die Universität trägt den besonderen Bedürfnissen ihrer
Mitglieder mit Behinderung Rechnung. Sie berücksichtigt die besonderen
Belange ausländischer Mitglieder der Universität.

Flucht des Präsidenten

Pressemitteilung vom 13. April 2005

Auf der Sitzung des Akademischen Senates der Humboldt Universität am
Dienstag, den 12. April 2005 hat der Präsident Jürgen Mlynek seinen
Wechsel zur Helmholtz-Gemeinschaft und damit sein Ausscheiden aus dem Amt
angekündigt, in das er erst vor zwei Monaten gewählt worden war.
Keine zwei Stunden vor dieser Nachricht wurden im Akademischen Senat die
Hochschulverträge bis zum Jahr 2009 diskutiert und verabschiedet. Mit
diesen Hochschulverträgen hat Jürgen Mlynek keinerlei Planungssicherheit
für die Universitäten erreicht. Nicht einmal die Anzahl der Studienplätze
wurde verbindlich festgeschrieben, sondern können vom Berliner Senat immer
wieder verändert werden. Die erst vor kurzem verabschiedeten Strukturpläne
können somit jederzeit in Frage gestellt werden.
Auf Antrag der Studierenden hat der Akademische Senat versucht die
Unsicherheiten des Vertrages an wichtigen Punkten zu konkretisieren. So
wurde bei dem Thema Facility Management das erste Mal festgehalten, dass
die auszuhandelnden Regelungen nicht die Nutzungsrechte der Universität an
den Gebäuden und Liegenschaften einschränken dürfen. Auch bei der
Umstellung der Studiengänge auf Bachelor/Master hat der Akademische Senat
Klarheit geschaffen. Nicht alle Studiengänge sollen auf die gestuften
Abschlüsse umgestellt werden, wie der Hochschulvertrag dies suggeriert,
sondern nur die Fächer, wo dies auch wissenschaftlich sinnvoll zu
organisieren ist. Es wird also auch nach 2007 noch Diplom- und
Magisterstudiengänge an der Humboldt Universität geben.
Erst der Universität schlecht verhandelte Hochschulverträge ohne jegliche
Planungssicherheit vorzulegen und sich dann zu verabschieden, ist der
konsequente Abschluß der schlechten Amtsführung Jürgen Mlyneks. Seine
UnterstützerInnen, die ihn mit den Argumenten der Planungssicherheit und
Kontinuität gewählt haben, müssen sich jetzt auch nach ihrer Verantwortung
fragen lassen.

Hochschulverträge, Gedenken zum 60. Jahrestag der Befreiung vom Nationalsozialismus

Pressemitteilung vom 13. April 2005

Am heutigen Dienstag, den 12. April 2005 hat sich der Akademische Senat
(AS) der HU mit zwei wichtigen Themen befasst. Zum einen wurde der
Hochschulvertrag mit dem Land Berlin für den Zeitraum von 2006 bis 2009
beschlossen. Zum anderen verweigerte der AS einer Initiative der
Studierenden zum Gedenken an den 60. Jahrestag der Befreiung vom
Nationalsozialismus seine Zustimmung.

Im Hochschulvertrag für den Zeitraum 2006-2009 werden zum ersten Mal keine
absoluten Studienplätze mehr festgelegt. Diese Zahl soll in Verhandlungen
zwischen dem Senat und der Hochschul-Leitung festgelegt werden. Das hat
nichts mehr mit Planungssicherheit zu tun, sondern unterwirft die
langfristige Planung an den Hochschulen der politischen Willkür.

Der Vertrag zeichnet sich dadurch aus, dass er weder klare
Erfüllungstatbestände benennt noch klare Sanktionen für
Vertragsverletzungen, allenfalls Orientierungspunkte. Diese stehen aber
insbesondere unter dem Vorbehalt des Gesetzgebers durch eine Neuregelung
des BerlHG auf die Lesart der Verträge einzuwirken. Was das bedeutet liegt
auf der Hand: Der Senat kann sowohl die Kriterien als auch deren Erfüllung
für sich definieren, notfalls mit Hinweis auf eine gesetzliche
Entscheidung. Durch die Nichtfestschreibung harter Zahlen für bestimmte
Aufgaben und die Erhöhung des Anteils der nur leistungsbezogen verteilten
Mittel haben die Hochschulen keinerlei Vertragssicherheit erlangt, sondern
sich noch mehr in die Abhängigkeit vom Senat gestellt.

Die Initiative der Studierenden sah das öffentliche Gedenken der Humboldt
Universität als Ausdruck ihrer historischen Verantwortung für die
Verbrechen des NS-Regimes vor. Die damalige Friedrich-Wilhelm-Universität
war die Eliteuniversität des Nationalsozialistischen Staates. Hier wurde
nicht nur die zentrale Bücherverbrennung am 10. Mai 1933 organisiert.
Professoren und Studenten der Universität waren führend an den Verbrechen
des Zweiten Weltkriegs beteiligt. Beispiele bieten unter anderem die
Entwicklung des "Generalplan Ost" zur "Ausweitung des deutschen Volkstums
zum Ural" und zur "Absenkung der slawischen Bevölkerung um 30 Millionen"
an der Landwirtschaftlichen Fakultät der Universität.

Ein öffentliches Gedenken in Form einer Kranzniederlegung am sowjetischen
Ehrenmal im Treptower Park verweigerte der Akademische Senat. Die HU wird
sich auf eine inneruniversitäre Veranstaltung und eine Ausstellung
beschränken.

"Luxus für alle!" - Berliner Studierende demonstrieren für ein gebührenfreies Studium

Pressemitteilung vom 2. Januar 2005

Unter dem Motto "Lernen ist Luxus - Luxus für alle!" werden am Donnerstag,
den 3.2. 2005 Studierende der Berliner Universitäten und Fachhochschulen
auf die Straße gehen. Um 15 Uhr werden sich die Studierenden  auf dem
Schlossplatz vor dem Palast der Republik versammeln. Die Demonstration
findet zeitgleich mit der Demonstrationen gegen Studiengebühren in
Leipzig, Essen, Mannheim und Hamburg statt.

Durch das Urteil des Bundesverfassungsgerichts am 26.1. 2005 steht nun in
einigen Bundesländern die Einführung von Studiengebühren unmittelbar
bevor. So planen unter anderem Niedersachsen, Bayern, das Saarland,
Baden-Württemberg, Hamburg und Hessen die baldige Erhebung von
"Studienentgelten". Diese werden sich nach ersten Schätzungen zwischen 500
bis 2500 Euro bewegen, die Grenze ist nach oben offen.

Die Demonstration macht darauf aufmerksam, dass durch Studiengebühren der
Sozialabbau fortgesetzt wird. Diese Maßnahmen im Bildungssektor sind als
Teil fortschreitender sozialer Ungleichheit zu begreifen.

"Die geplante Einführung von Studiengebühren verschärft die soziale
Ausgrenzung", betont Peter Hartig, Referent für Öffentlichkeitsarbeit.
"Dadurch wird Bildung zum Luxusgut für wenige Reiche gemacht. Wir fordern:
Luxus für alle!"

Durch Studiengebühren werden Menschen aus sozial schwächer gestellten
Familien aus der Universität gedrängt oder schon vom Studieren abgehalten:
"Sozialverträgliche Studiengebühren gibt es nicht", unterstreicht Hartig.
Die Erfahrungen anderer Länder wie Österreich, die USA oder Australien
haben gezeigt, dass deren unterschiedliche Gebührenmodelle alle diesselbe
Konsequenz haben: Der ohnehin kleine Anteil Studierender mit sozial
schwächerem Hintergrund sinkt weiter ab.

Durch Demonstrationen, Informationsveranstaltungen und kreative Aktionen
werden die Studierenden dieser Entwicklung entgegentreten. Luxus für alle
statt Eliteuniversität!

  • geändert:11.12.10, 18:10