HU beschließt umstrittene Regelung zu Plagiaten
Pressemitteilung vom 2.Juni 2009
In der heutigen Sitzung beschloss der Akademische Senat neue
Rahmenbedingungen für das Studium an der HU. Dabei sind die neuen
Regelungen zum Plagiat besonders in der Kritik. So ist es ab jetzt
möglich
Studierende zu exmatrikulieren, wenn sie wiederholt plagiieren.
In der heutigen Sitzung beschloss der Akademische Senat neue
Rahmenbedingungen für das Studium an der HU. Dabei sind die neuen
Regelungen zum Plagiat besonders in der Kritik. So ist es ab jetzt möglich
Studierende zu exmatrikulieren, wenn sie wiederholt plagiieren.
Während Professoren an der HU ohne große Probleme abschreiben können –
hier reiht sich der Fall Schwintowski/Jura nahtlos in eine Reihe von
derartigen Vorfällen an Deutschen Universitäten- droht Studierenden in
Zukunft selbst bei kleinsten Zitierungenauigkeiten die
Zwangsexmatrikulation. Diese Regelung erstreckt sich dabei keinesfalls nur
auf Prüfungen, sondern auch auf alle Studienleistungen. Tobias Roßmann vom
ReferentInnenrat: „Wenn die Studierenden in Zukunft vergessen ein
verwendetes Bild auf einem Handout korrekt zu zitieren, droht ihnen der
Verlust des ganzen Moduls. Bei Wiederholung droht gar die
Exmatrikulation.“
Erschwerend kommt hinzu, dass jedes Institut eigene Definitionen für
Plagiate hat und diese in den seltensten Fällen offen zugänglich sind.
Ausnahme ist dabei das Institut für Sozialwissenschaften, dessen Regelung
jedoch nicht praktikabel ist. Dort gilt als Plagiat bereits die Anlehnung
an allgemeine Redewendungen wie etwa „Zunahme der Arbeitslosigkeit“ statt
„Anstieg der Arbeitslosigkeit“.
In der einer anderen Fakultät traten bereits Fälle auf, in denen die
Beweispflicht umgedreht wurde. So wurde Studierenden vorgehalten, dass sie
plagiiert hätten, ohne dass ihnen mitgeteilt wurde, wo sie den
abgeschrieben haben sollen. Sie sollten beweisen, dass sie nicht
abgeschrieben hätten. Ein Unterfangen, das schlechterdings unmöglich ist.
Tobias Roßmann vom ReferentInnerat: „Mit der neuen Regelung wird der
willkürlichen Einschätzung Einzelner, ob ein Plagiat vorliegt, Vorschub
geleistet.“