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Berlin, 01.02.2026 - Der Referent*innenRat der Humboldt-Universität zu Berlin fordert: Keine Vertragsunterschrift ohne Finanzierung der Hauptstadtzulage! Die Studierenden stehen solidarisch an der Seite der Beschäftigten und Gewerkschaften.

Nachdem das Arbeitsgericht Berlin Mitte Dezember entschieden hat, dass die Hauptstadtzulage auch an der Humboldt-Universität zu Berlin sowie der Freien Universität Berlin zu gewähren ist, wurde in einer Sondersitzung des Akademischen Senat der HU am Dienstag, den 27.01.2026, der aktuelle Stand zur Umsetzung diskutiert. Anknüpfend daran, fordert der Referent*innenRat: Diese Entscheidung darf nicht zur nächsten Belastungsprobe für Hochschulen und Studium werden sondern muss vom Land Berlin vollständig und dauerhaft refinanziert werden. Zugleich erwartet der Referent*innenRat vom Präsidium der HU, die geplante Unterzeichnung der geänderten Hochschulverträge nicht vorzunehmen, solange keine verlässliche, schriftlich belastbare Finanzierungszusage des Landes vorliegt, die zusätzliche Kostenverschiebungen und Kürzungseffekte an der Universität ausschließt.

Nachdem das Arbeitsgericht Berlin Mitte Dezember entschieden hat, dass die Hauptstadtzulage auch an der Humboldt-Universität zu Berlin sowie der Freien Universität Berlin zu gewähren ist, wurde in einer Sondersitzung des Akademischen Senat der HU am Dienstag, den 27.01.2026, der aktuelle Stand zur Umsetzung diskutiert. Anknüpfend daran, fordert der Referent*innenRat: Diese Entscheidung darf nicht zur nächsten Belastungsprobe für Hochschulen und Studium werden sondern muss vom Land Berlin vollständig und dauerhaft refinanziert werden. Zugleich erwartet der Referent*innenRat vom Präsidium der HU, die geplante Unterzeichnung der geänderten Hochschulverträge nicht vorzunehmen, solange keine verlässliche, schriftlich belastbare Finanzierungszusage des Landes vorliegt, die zusätzliche Kostenverschiebungen und Kürzungseffekte an der Universität ausschließt.
 
Die tariflich geregelte Hauptstadtzulage gilt seit dem 01.04.2025 und umfasst bis zu 150 Euro monatlich. Sie stellt eine längst überfällige Anerkennung der erhöhten Lebenshaltungskosten in dieser Stadt dar. Dass Hochschulleitungen, Beschäftigte und Gewerkschaften diesen Anspruch überhaupt auf dem Rechtsweg klären lassen mussten, zeigt ein erhebliches politisches Versäumnis des Berliner Senats. Denn: obwohl der Senat dem Tarifabschluss zur Hauptstadtzulage zugestimmt hat, fehlten über Monate verlässliche Aussagen zur Umsetzung und insbesondere zur vollständigen Ausfinanzierung an den Hochschulen.
 
Diaga Müller, Referentin für Hochschulpolitik im Referent*innenRat dazu: "Dass die Hauptstadtzulage überhaupt gerichtlich durchgesetzt werden musste, ist ein Armutszeugnis. Wer einem Tarifabschluss zustimmt, kann sich nicht einfach vor Zusagen zur Umsetzung und Refinanzierung drücken und dadurch die Hochschulen und die Beschäftigten über Monate hinweg im Unklaren lassen. Gerade im Lichte der aktuellen Haushaltslage erwarten wir jetzt verbindliche, schriftlich belastbare Zusagen zur vollständigen Finanzierung, alles andere ist politisch verantwortungslos.“
 
Gerade die aktuelle Haushaltslage macht eine klare politische Verantwortungszuordnung allerdings erforderlich: Die Berliner Hochschulen stehen mit dem verabschiedeten Doppelhaushalt und der geplanten Unterzeichnung der geänderten Hochschulverträge vor einer Weiterführung der massiven Mittelkürzungen. Doch was bislang offen bleibt: die geänderten Hochschulverträge, die erst nach dem Tarifabschluss zur Hauptstadtzulage nachverhandelt wurden, enthalten nach derzeitigem Stand keine Finanzierungszusage des Landes. Bei bevorstehender Wiederbesetzungssperre sowie laufenden Synergie- und Kürzungsgesprächen sind finanzielle Spielräume jedoch faktisch nicht vorhanden. Wenn nun zugleich rund 5 Millionen Euro für 2025 rückwirkend zu leisten und die Zulage dauerhaft zu verstetigen ist, ist das aus dem HU-Haushalt und den geplanten Hochschuletats nicht darstellbar. Die Hochschulen arbeiten bereits an der Belastungsgrenze, weitere Kürzungen würden die Funktionsfähigkeit zentraler Bereiche in Lehre, Verwaltung und Infrastruktur akut gefährden.
 
"Die geänderten Hochschulverträge dürfen nicht zur Unterschrift unter einer offenen Rechnung werden. Es ist nicht hinnehmbar, dass das Land Berlin nach dem Tarifabschluss in nachverhandelten Verträgen weiterhin kaum mehr als eine lasche Willensbekundung bezüglich der Finanzierung der Hauptstadtzulage vorlegt. Wir erwarten von unserem Präsidium daher, die Unterzeichnung auszusetzen, solange so eine Zusage fehlt. Alles andere wäre das bewusste Inkaufnehmen von Kostenverschiebung und weiteren Einschnitten innerhalb der Universität, in einer Situation, in der bereits bis an die Substanz gekürzt wurde und die finanziellen Spielräume ausgeschöpft sind", so Ali Mehrens, studentischer Vertreter im akademischen Senat.
 
In der Debatte um die Hauptstadtzulage wird zudem eine Gruppe weiterhin ausgeblendet: studentische Beschäftigte. Sie tragen Lehre, Forschung und Verwaltung an vielen Stellen mit, oft unter prekären Bedingungen und bis jetzt ohne Perspektive auf vergleichbare tarifliche Absicherung. Wenn das Land Berlin gute Arbeit an Hochschulen ernst nimmt, muss es dafür auch in der studentischen Beschäftigung Lösungen schaffen, die existenzsichernd sind und die Lebenshaltungskosten in Berlin abbilden.
 
Die Konsequenz aus all dem ist klar: Beschäftigte und Studierende müssen weiter gemeinsam Druck aufbauen. Die Beteiligung am Hochschulaktionstag am 28.01.2026, der deutschlandweit im Rahmen der Tarifrunde im öffentlichen Dienst stattgefunden hat, hat dazu ein sichtbares Signal gesetzt: gegen Mittelkürzungen im Hochschulbereich, für eine verlässliche Finanzierung mit vollständiger Absicherung der Hauptstadtzulage und damit letztendlich für gute Arbeits- und Studienbedingungen. 
 
Kontakt:
 

Referent*innenRat HU Berlin

E-Mail: hopo@refrat.hu-berlin.de

Tel.: 030 2093 46662

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  • erstellt:01.02.26, 16:00
  • geändert:01.02.26, 16:22