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Rückmeldegebühren 1996 - 2004 verfassungswidrig

An den Berliner Hochschulen wurden von 1996 bis 2004 Rückmeldegebühren erhoben, welche vom Bundesverfassungsgericht (BVerfG) nun als verfassungswidrig eingestuft wurden.

Der folgende Text gibt Infos zur Rückforderung. Jetzt auch neu mit FAQ!

In seinem Urteil vom November 2012 stellt das BVerfG fest, dass die gesetzliche Regelung für die Erhebung einer Rückmeldegebühr in Höhe von 100 DM bzw. später 51,13 EUR im Berliner Hochschulgesetz alter Fassung verfassungswidrig ist – siehe BVerfG, 2 BvL 51/06 vom 06.11.2012.

Alle Studierenden, die zwischen den Wintersemestern 1996/97 und 2004/2005 an der Humboldt-Universität eingeschrieben waren, können die rechtswidrig erhobenen Gebühren zurückfordern. Eine Vorlage für ein entsprechendes Schreiben an die HU findet sich im Anschluss an diesen Text.

Die Rückzahlung kann auch dann beantragt werden, wenn die Zahlungen seinerzeit nicht unter Vorbehalt geleistet worden sind.


Falls bis hierher Fragen offen geblieben sind, gibt es hier einige häufig gestellte Fragen und dazu passende Antworten.


Bitte sendet die Briefe nicht an den Referent_innenRat, sondern an die im Musterbrief angegebene Adresse (duh):

Humboldt-Universität zu Berlin
Abteilung Studierendenservice
Unter den Linden 6
10099 Berlin


Musterbrief Open/LibreOffice

Musterbrief MS Word

Update

Die taz berichtete dazu, dass in einem Schreiben der Senatsverwaltung an alle Universitäten heiße, dass „allen […] von ehemaligen Studierenden geltend gemachten Ansprüchen auf Rückerstattung verfassungswidrig erhobener Rückmeldegebühren stattzugeben ist“. Siehe https://www.taz.de/HOCHSCHULE/!111644/

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  • erstellt:18.01.13, 04:01
  • geändert:20.08.14, 16:22