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Verwaltungsgerichtliche Ohrfeige für den Zentralen Wahlvorstand der HU

Heute hatte das Verwaltungsgericht Berlin über die Klage eines
studentischen Mitglieds des Konzils der Humboldt-Universität zu Berlin
zu entscheiden gehabt. Dabei ging es um die Frage, ob die Markierung der studentischen Stimmzettel bei der Wahl einer Vizepräsidentin für Haushalt, Personal und Technik unzulässig war.

Das Gericht entschied, dass ein Verstoß gegen die Grundsätze der freien, gleichen und geheimen Wahl vorliegt. Enttäuschenderweise wurde die Wahl in der Konsequenz jedoch nicht für nichtig erklärt.


Heute hat das Berliner Verwaltungsgericht in der Streitsache um die Wahl
der Vizepräsidentin für Haushalt und Technik an der HU zu Gunsten der
Studierenden entschieden. Diese hatten nach der Wahl durch das Konzil im
Juni 2010 Einspruch eingelegt, da deren Stimmzettel mit dem Zusatz
"Studierende" gekennzeichnet waren. "Bereits bei der Wahl von Präsident
Olbertz ist der ZWV so vorgegangen und hat damit die Grundsätze der
geheimen, freien und gleichen Wahl missachtet", erklärt Gerrit Aust,
Referent für Hochschulpolitik im Referent_innenRat der HU.

Marie Melior, Studierendenvertreterin für die Liste "Offene Linke"
erläutert: "Wir hatten zunächst auf Dialog gesetzt und daher bei der
Wahl von Olbertz keinen Einspruch eingelegt. Dies half nichts; bei
Gutheil wurde genauso verfahren. Der daher eingelegte Einspruch wurde
ebenfalls abgelehnt, die Klage vor dem Verwaltungsgericht war die Folge."

Das Verwaltungsgericht hat nun die Studierenden bestätigt. Die
Kennzeichnung der Stimmzettel mit dem Zusatz "Studierende" ist
unzulässig und verletzt den Grundsatz der geheimen, freien und gleichen
Wahl. Dennoch hat das Verwaltungsgericht die eigentliche Klage
abgewiesen und hält eine Neuwahl nicht für notwendig. Gegen diesen
Beschluss können die Studierenden binnen vier Wochen Berufung einlegen.

"Zufrieden sind wir nicht, aber wir sind froh, dass das Gericht unsere
Bedenken ernst genommen hat und für die zukünftigen Wahlen Sicherheit
geschaffen worden ist", so die Klägerin Silvia Gruß nach der Entscheidung.

Die HU und der ZWV argumentierten in ihrer Verteidigung, dass das
Präsidium jederzeit flexibel entscheiden können muss, wer im Präsidium
welchen Posten auszufüllen hat. Und bei der Wahl für das Amt der/des
Vizepräsident_in ist ausdrücklich vorgesehen, dass mindestens eine
Stimme von Seiten der Studierenden kommen muss, da man bei diesem
Ressort von einem besonderen Schutzbedürnis der Studierenden ausgeht.
Deshalb sollen grundsätzlich alle Wahlen mit besonderen Kennzeichnung
der Studierenden erfolgen, damit hinterher niemand Studium und Lehre
übernimmt, ohne eine Stimme der Studierenden zu haben. Das
Verwaltungsgericht hält dieser Argumentation entgegen, dass in der
Verfassung der HU ausdrücklich geregelt ist, dass für die Posten
"Studium und Lehre" und "Haushalt, Personal und Technik" bestimmte
Kriterien erfüllt sein müssen und Kandidat_innen eben genau entsprechend
dieser beurteilt und ggf. gewählt werden. "Hinterher nach Lust und Laune
die Ämter umzuverteilen, widerspricht der Idee der Verfassung und würde
darüber hinaus die Kompetenz des Konzils beschneiden", erklärt Marie
Melior weiter.

Das Gericht ist weiter allerdings der Meinung, dass eine Neuauflage des
Wahlverfahrens nicht notwendig ist, da Frau Gutheil ohne studentische
Stimmen mit 33 Stimmen die notwendige Mehrheit erhalten hatte. Das
Gericht geht daher davon aus, dass sich das Ergebnis durch eine Neuwahl
nicht ändern würde und diese damit obsolet ist. Außer Acht gelassen
wurde hier, dass bei Ungültigkeit einer Wahl (eben dies bestätigt das
Gericht) laut der Wahlordnung der HU unverzüglich ein neues
Wahlverfahren einzuleiten ist. "Außerdem ist auch fraglich, ob sich das
Ergebnis nicht ändern würde. Frau Gutheil stand damals als einzige
Kandidatin zur Wahl. Würden bei einem neuen Wahlverfahren mehrere
Kandidat_innen zur Verfügung stehen, wäre das Ergebnis wohlmöglich ein
anderes", meint Silvia Gruß abschließend.
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  • erstellt:02.11.10, 23:04
  • geändert:02.11.10, 23:07