33. StuPa-Wahl am 03. Juli 2025

Formblatt Listenvordruck Wahlvorschlag PDF-Dokument
Was wird gewählt?
Das Studierendenparlament (StuPa) der HU wird jedes Jahr von allen Studierenden neu gewählt. Die 60 Sitze des StuPas werden entsprechend der Stimmenanzahl auf die Listen verteilt. Infos zur Arbeit des StuPas findet ihr hier.
 
Wer ist wahlberechtigt?
Jedes Mitglied der HU Berlin mit studentischem Status, das seine*ihre Mitgliedsrechte an der HU ausübt, kann eine Stimme abgeben. Das sind i.d.R. alle Studierenden, die hier ihre Beiträge zur Studierendenschaft bezahlen, also auch Promovierende und Programmstudierende.
 
Wahlberechtigtenverzeichnis
Wenn du dir unsicher bist, ob du an der Wahl teilnehmen kannst, kannst du ins Wahlberechtigtenverzeichnis schauen. Das kann vom 16. Juni 2025 bis zum 30. Juni 2025, 15 Uhr während unserer Sprechzeiten oder nach Absprache in unserem Büro in der Ziegelstraße 4 eingesehen werden. Anfragen zur Einsichtnahme per Mail sind bei entsprechender Glaubhaftmachung möglich.


Wann wird gewählt?
Die Wahl findet am 03. Juli 2025 als Urnenwahl statt. Die Wahllokale werden später bekanntgegeben. Es wird zentrale Wahllokale in Mitte und Adlershof geben. Es besteht auch die Möglichkeit einer Briefwahl. Die Briefwahlunterlagen müssen bis zum 19. Juni 2025, 15 Uhr beim Studentischen Wahlvorstand schriftlich oder per Mail wahl[at]refrat.hu-berlin.de beantragt werden. Dazu werden folgende Angaben benötigt:
– Name 
– Matrikelnummer
– Studiengang bzw. -gänge
– Adresse, zu der die Unterlagen geschickt werden sollen 

Wie kannst du dich wählen lassen?
Jede wahlberechtigte Person kann kandidieren (s.o. Wer ist wahlberechtigt?). Kandidieren ist nur gemeinsam auf einer Liste mit mindestens drei Personen möglich. Diese Wahlvorschläge müssen bis Dienstag 3. Juni 2025, 15 Uhr beim Studentischen Wahlvorstand eingereicht werden. Der Wahlvorschlag (Word, PDF) ist von der Kontaktperson auszufüllen und zu unterschreiben. Von allen Bewerber*innen muss außerdem eine unterschriebene Zustimmungserklärung (Word, PDF) vorliegen. Der Wahlvorschlag muss schriftlich eingereicht werden, zur Wahrung der Frist genügt die Einreichung eines digitalen Scans. Zusätzlich zum schriftlichen Wahlvorschlag ist das Formblatt digital in einem gängigen Textdateiformat auszufüllen (.rtf, .odt, .docx) und per Mail einzureichen.


Wahlbroschüre
Zur Wahl soll auch dieses Jahr wieder eine Wahlbroschüre herausgegeben werden. Dort findet ihr alle Informationen zur Wahl und zu den kandidierenden Listen. Zu diesem Zweck können alle Listen eine kurze Selbstdarstellung bei uns einreichen, in der sie sich vorstellen. Die maximale Zeichenzahl beträgt 2.800 Zeichen, die Selbstdarstellung muss digital eingereicht werden. 

Wahlverfahren
Die StuPa-Wahl ist eine personalisierte Verhältniswahl. Das heißt ihr wählt eine*n Kandidierende*n und wählt damit gleichzeitig die gesamte Liste. Die erhaltenen Stimmen aller Kandidierenden einer Liste werden addiert und bilden das Listenergebnis. Diese Listenergebnisse werden zu einander ins Verhältnis gesetzt. Entsprechend dem Stimmenanteil einer Liste leitet sich dann die Mandatsverteilung ab. Innerhalb einer Liste werden die Mandate auf die stimmenstärksten Kandidierenden verteilt. Die maßgeblichen Rechtsvorschriften findet ihr hier.


Wahllokale
In den zentralen Wahllokalen können alle Studierenden wählen, in den dezentralen Wahllokalen nur die der jeweiligen Fachbereiche.

Genaue Informationen zu den Standorten der diesjährigen Wahllokalen sowie Öffnungszeiten erfolgen zeitnah. 

Bekanntmachungen des Wahlvorstands

Wahlbekanntmachung des 33. Studierendenparlaments

Formulare

  • Zustimmungserklärung: Word; PDF
  • Formblatt Listenvordruck: Word; PDF