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Wahrscheinlicher Anspruch auf BAföG-Verlängerung aufgrund des Streiks der SHK


Durch den berlinweiten Streik der studentischen Beschäftigten, kam es bisher sowohl im Wintersemester 17/18 als auch jetzt im Sommersemester 18 zu teils starken Einschränkungen für alle Studierenden. Bibliotheken schlossen eher, Bücher waren nicht zugänglich, da die studentischen Beschäftigten fehlten, die diese normalerweise wieder an den richtigen Ort zurückstellen, PC-Pool blieben geschlossen, Tutorien fielen aus.

 

Aus unserer Sicht als BAföG-Beratung reichen diese universitätsweiten Einschränkungen bereits aus, um das Studium erheblich zu verzögern.

Wahrscheinlicher Anspruch auf Verlängerung von BAföG um mindestens ein Semester durch den SHK-Streik

 

Hallo,

Wir sind die BAföG-Beratung des Referent_innenRates – kurz RefRat – wie der AStA an der HU heißt.

Durch den berlinweiten Streik der studentischen Beschäftigten, kam es bisher sowohl im Wintersemester 17/18 als auch jetzt im Sommersemester 18 zu teils starken Einschränkungen für alle Studierenden. Bibliotheken schlossen eher, Bücher waren nicht zugänglich, da die studentischen Beschäftigten fehlten, die diese normalerweise wieder an den richtigen Ort zurückstellen, PC-Pool blieben geschlossen, Tutorien fielen aus.

Aus unserer Sicht als BAföG-Beratung reichen diese universitätsweiten Einschränkungen bereits aus, um das Studium erheblich zu verzögern. Nicht zuletzt der Streik in der Prüfungsphase des Wintersemesters 17/18 dürfte im erheblichen Ausmaß für ein Verlängerungssemester bei der BAföG-Förderung sorgen. Sollten Prüfungen nur im Jahresrhythmus angeboten werden, können daraus sogar zwei Semester werden. Denn wer sich nicht uneingeschränkt auf Prüfungen vorbereiten kann, bei dem_der verzögert sich das Studium halt, ohne dass er_sie etwas dafür kann. Und genau das sind die Voraussetzungen die der § 15 Abs. 3 Nr. 1 BAföG umfasst, wenn dort von „schwerwiegenden Gründen“ die Rede ist.

Dabei halten wir, die wir selbst studentische Beschäftigte sind, einen Streik auch für richtig und wichtig, da die Gehälter seit 17 Jahren nicht angepasst wurden, die Mieten und anderen Lebenshaltungskosten seitdem jedoch explodiert sind. Ja selbst das BAföG wurde seitdem um rund 25-30% erhöht. 

Um das zusätzliche Semester geltend zu machen, müsst ihr entweder am Ende des 4. Fachsemesters oder am Ende der Regelstudienzeit – je nachdem, was zuerst eintritt – einen Antrag auf Verlängerung der Förderung stellen. Dort muss begründet werden, warum es zu Verzögerungen in eurem Studienablauf kam. Dies können neben den streikbedingten Verzögerungen auch Krankheit, Mitarbeit in einer Fachschaft, „Behinderung“ (in Anführungszeichen, weil Menschen meist durch die Gesellschaft behindert werden und nicht selbst „behindert“ sind), Kinder usw. sein. Das BAföG-Amt (und nicht wir) entscheidet dann anhand eures Antrages, ob ihr weitergefördert werdet. Deshalb ist eine stringente Argumentation wichtig, bei der wir euch mit Rat und Tat zur Seite stehen.

Falls ihr Hilfe bei einem solchen Antrag braucht, kommt zu unseren Sprechzeiten in Mitte oder Adlershof vorbei. Die Sprechzeiten sowie unsere Adressen findet ihr hier: www.refrat.de/beratung.bafoeg

Zum Abschluss noch ein Wort zum Anlass dieser E-Mail: Trotz langem Vorlauf, haben wir gestern Abend recht kurzfristig erfahren, dass die HU plant, ihren universitätsweiten Mailverteiler „HU an Studis“ aufgrund der zum 25. Mai 2018 in Kraft tretenden DSGVO in der Nacht zum Freitag  abzuschalten. Bisher fand sich noch keine Lösung im Hinblick auf eine ungehinderte Versendung weiterer Informationen durch die Verfasste Studierendenschaft der HU im neu angelegten HU-Verteiler. Daher empfehlen wir, euch für weitere Infos den Newsletter des RefRates. Diesen findet ihr unter www.refrat.de/newsletter.html 

 

Viele Grüße.

Tobias Roßmann

für das Team der BAföG-Beratung des RefRates

 

 

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  • erstellt:24.05.18, 14:14
  • geändert:20.06.18, 16:49