Die StuPa-Wahl findet regelmäßig zum Ende des Sommersemester statt. Die Wahlbekanntmachung mit allen relevanten Fristen und Terminen erfolgt zum Anfang des Sommersemesters.
Kandidieren können nur Listen mit mindestens 3 Bewerber*innen. Dafür muss der ausgefüllte Wahlvorschlag und die Zustimmungserklärungen bis zum Ende der Bewerbungsfrist eingereicht werden. Das Formular und die Fristen findest du auf der Seite der aktuellen Wahl.
Nein. Die Zustimmungserklärungen müssen eigenhändig und handschriftlich (auf Papier!) unterschrieben werden. Das gilt auch bei der Einreichung per Scan.
Ja bzw. Nein. Ein Wahlvorschlag mit den Zustimmungserklärungen kann über einen HU-E-Mail-Account eingereicht werden. Damit wird zunächst die Bewerbungsfrist gewahrt. Der schriftliche Wahlvorschlag und die Zustimmungserklärungen (die Originale) müssen innerhalb von drei Tagen nachgereicht werden.
Es wird gebeten, neben dem schriftlichen oder zunächst eingescannten Wahlvorschlag, auch eine digital ausgefüllte Kopie einzureichen.
Ja.
Nein. Du kannst nur an der Universität dein Wahlrecht ausüben, an der du deinen Beitrag zur Studierendenschaft zahlst.
Sende uns eine Mail (wahl[at]refrat.hu-berlin.de) von deinem HU-Mail-Account mit deinem Namen, Vornamen, Matrikelnummer, Studiengang/-gängen und der Adresse, zu der wir die Briefwahlunterlagen schicken sollen.
In einem der zentralen Wahllokale (Hauptgebäude, Erwin-Schrödinger Zentrum, Mensa Nord, Grimm-Zentrum) oder gegebenenfalls in dem Wahllokal, das von deiner Fachschaft eingerichtet wurde. Die Öffnungszeiten findest du auf der Seite der aktuellen Wahl.
Das vorläufige Wahlergebnis wird grundsätzlich am auf die Wahl folgenden Tag bekanntgegeben. Nach Ablauf der Einspruchsfrist wird das endgültige Wahlergebnis bekanntgegeben.