Wahl zum 32. Studierendenparlament - Humboldt-Universität zu Berlin

Studentischer Wahlvorstand der HU Berlin
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32. StuPa-Wahl am 18. und 19. Juni 2024

Kandidieren:
Listenvordruck (Word) Zustimmungs-erklärung (Word)

Was wird gewählt?
Das Studierendenparlament (StuPa) der HU wird jedes Jahr von allen Studierenden neu gewählt. Die 60 Sitze des StuPas werden entsprechend der Stimmenanzahl auf die Listen verteilt. Infos zur Arbeit des StuPas findet ihr hier.

Wer ist wahlberechtigt?
Jedes Mitglied der HU Berlin mit studentischem Status, das seine/ihre Mitgliedsrechte an der HU ausübt, kann eine Stimme abgeben. Das sind i.d.R. alle Studierenden, die hier ihre Beiträge zur Studierendenschaft bezahlen, also auch Promovierende und Programmstudierende.

Wahlberechtigtenverzeichnis
Wenn du dir unsicher bist, ob du an der Wahl teilnehmen kannst, kannst du ins Wahlberechtigtenverzeichnis schauen. Das kann vom 27. Mai 2023 bis zum 9. Juni 2023, 15 Uhr während unserer Sprechzeiten (Donnerstag 16 - 18 Uhr) oder nach Absprache in unserem Büro in der Ziegelstraße 4 eingesehen werden. Anfragen zur Einsichtnahme per Mail sind bei entsprechender Glaubhaftmachung möglich.

Wann wird gewählt?
Die Wahl findet am 18. und 19. Juni 2024 als Urnenwahl statt. Die Wahllokale werden später bekanntgegeben. Es wird zentrale Wahllokale in Mitte und Adlershof geben.
Es besteht auch die Möglichkeit einer Briefwahl. Die Briefwahlunterlagen müssen bis zum 4. Juni 2024, 15 Uhr beim Studentischen Wahlvorstand per Brief oder per Mail wahl [at] refrat.hu-berlin.de beantragt werden.
Dazu werden folgende Angaben benötigt:
  • Name
  • Matrikelnummer
  • Studiengang bzw. -gänge
  • Adresse, zu der die Unterlagen geschickt werden sollen

Wie kannst du dich wählen lassen?
Jede wahlberechtigte Person kann kandidieren (s.o. Wer ist wahlberechtigt?). Kandidieren ist nur gemeinsam auf einer Liste mit mindestens drei Personen möglich. Diese Wahlvorschläge müssen bis Mittwoch 8. Mai 2024, 15 Uhr beim Studentischen Wahlvorstand eingereicht werden. Der Wahlvorschlag (Word-Datei und PDF Dokument) ist von der Kontaktperson auszufüllen und zu unterschreiben. Von allen Bewerber*innen muss außerdem eine unterschriebene Zustimmungserklärung (Word und PDF) vorliegen. Der Wahlvorschlag muss schriftlich eingereicht werden, zur Wahrung der Frist genügt die Einreichung eines digitalen Scans. Zusätzlich zum schriftlichen Wahlvorschlag ist das Formblatt digital auszufüllen und per Mail einzureichen.

Wahlverfahren
Die StuPa-Wahl ist eine personalisierte Verhältniswahl. Das heißt ihr wählt einen Kandidierenden und damit gleichzeitig die gesamte Liste. Die erhaltenen Stimmen aller Kandidierenden einer Liste werden addiert und ins Verhältnis zu den anderen Listenergebnissen gesetzt, woraus sich dann die Mandatsverteilung ableitet. Die einer Liste zustehenden Mandate werden entsprechend dem Stimmenanteil auf die stimmenstärksten Kandidierenden verteilt.


Bekanntmachungen des Wahlvorstands
Formulare