{"id":256,"date":"2019-11-14T17:14:52","date_gmt":"2019-11-14T16:14:52","guid":{"rendered":"http:\/\/www.refrat.de\/huch\/?p=256"},"modified":"2020-04-11T14:34:21","modified_gmt":"2020-04-11T12:34:21","slug":"viel-krach-um-nichts","status":"publish","type":"post","link":"https:\/\/www.refrat.de\/huch\/2019\/11\/viel-krach-um-nichts\/","title":{"rendered":"Viel Krach um nichts \u2013 HUch#90"},"content":{"rendered":"<p align=\"justify\">Von Juliane Ziegler und Jo<span style=\"color: #222222;\">\u00e3<\/span>o Fidalgo<\/p>\n<p align=\"justify\"><i>Die anstehende Novellierung des Berliner Hochschulgesetzes bietet die M\u00f6glichkeit, Probleme der geltenden Gesetzeslage zu beheben, die Hochschulen zu demokratisieren und die Bedingungen von Lehre und Studium zu verbessern. Doch sie droht, auf halber Strecke stehenzubleiben. <\/i><!--more--><\/p>\n<p align=\"justify\">Selbstbestimmung, Flexibilit\u00e4t und Mobilit\u00e4t im Studium \u2013 das sind die Schlagworte, an denen sich die Leitlinien f\u00fcr die anstehende Novellierung des Berliner Hochschulgesetzes (BerlHG) orientieren. Deutschlandweit ist das BerlHG zwar schon jetzt eines der studifreundlicheren Hochschulgesetze, was etwa an seiner gro\u00dfz\u00fcgigen Teilzeitstudiumsregelung, der prinzipiellen Geb\u00fchrenfreiheit des Studiums oder der f\u00fcr studentische Interessen vorteilhaften Besetzung der Kommissionen f\u00fcr Lehre und Studium deutlich wird. Dennoch bleibt einiges zu tun, um benachteiligende H\u00fcrden und repressive Regelungen abzuschaffen, die Gestaltung des Studiums an die Lebensrealit\u00e4ten einer vielf\u00e4ltigen Studierendenschaft anzupassen und die Studienbedingungen f\u00fcr alle zu verbessern.<\/p>\n<p align=\"justify\">Dazu geh\u00f6rt zuallererst, den Zugang zum Studium f\u00fcr alle Studieninteressierten zu vereinheitlichen und strukturelle Benachteiligungen abzuschaffen. Das hei\u00dft, dass etwa die Geb\u00fchrenfreiheit des Bewerbungsverfahrens auch f\u00fcr ausl\u00e4ndische Studierende zu gelten hat. Das wird derzeit von den Hochschulen durch die Auslagerung der Zulassungsverfahren f\u00fcr Studienbewerber_innen ohne deutsche Hochschulzugangsberechtigung an den Verein uni-assist umgangen. Dieser w\u00e4lzt n\u00e4mlich die Kosten des Verfahrens wiederum auf die Bewerber_innen ab \u2013 und zwar selbst in F\u00e4llen, in denen Bewerbungen nicht einmal an die Hochschulen weitergeleitet werden. Auch sind bereits erbrachte Leistungen aus Ausbildungen, von anderen Bildungseinrichtungen und selbst von anderen Hochschulen auch im Fall ihrer prinzipiellen Gleichwertigkeit weiterhin nicht problemlos anrechenbar. Au\u00dferdem fehlt es bis heute an M\u00f6glichkeiten, fehlende Sprachkenntnisse unkompliziert nachzuholen.<\/p>\n<p align=\"justify\">Seit Jahrzehnten wissen wir, dass Repressalien nicht zum Studienerfolg beitragen \u2013 dass Pr\u00fcfungsangst, Fristen und Leistungsdruck den erfolgreichen Studienabschluss nicht f\u00f6rdern, sondern in vielen F\u00e4llen verhindern. Das betrifft in erster Linie berufst\u00e4tige Studierende, Studierende mit Kind(ern), Studierende mit Pflegeverantwortung, Studierende in finanzieller Abh\u00e4ngigkeit, Nichtmuttersprachler_innen und Studierende mit chronischen Krankheiten. Da fragt sich, wie ernst es die Hochschulen bisher damit meinten, ebenjene Studierenden zu unterst\u00fctzen. Zumal Regelungen, die urspr\u00fcnglich als verbindliche Vorgaben f\u00fcr die Hochschulen gedacht waren, sich zunehmend gegen die Studierenden kehren. Mit Bologna und der letzten gro\u00dfen Novelle 2011 wurde die Wahlfreiheit f\u00fcr das Studium Generale stark eingeschr\u00e4nkt. Regelstudienzeiten sind inzwischen keine Studienverlaufsgarantien mehr, sondern geben Universit\u00e4ten die M\u00f6glichkeit, Studierende \u00fcber finanziellen Druck m\u00f6glichst schnell zum Abschluss zu zwingen. Diese Regelungen m\u00fcssen r\u00fcckg\u00e4ngig gemacht werden. Das Studium muss sich durch eine echte Wahlfreiheit auszeichnen, bei der den Studierenden mindestens ein Drittel ihrer Studienpunkte zur freien Verf\u00fcgung stehen. Regelstudienzeiten m\u00fcssen klar als Verpflichtung der Hochschulen angesehen werden und es muss Konsequenzen f\u00fcr schlechte Studienorganisation seitens der Hochschulen geben. Die b\u00fcrokratisch aufw\u00e4ndigen und keinesfalls zum Studienerfolg beitragenden Anwesenheitskontrollen geh\u00f6ren (mit der \u00fcblichen Ausnahme von Praktika) abgeschafft. Ebenso m\u00fcssen auch alle weiteren H\u00fcrden f\u00fcr erfolgreiches Studieren, wie etwa eine zu geringe Anzahl zur Verf\u00fcgung stehender Pr\u00fcfungsversuche, aufgehoben werden. Auch im Sinne einer Verringerung der Abbruchquoten ist es ratsam, von Zwangsinstrumenten, Zwangsberatungen und Zwangsexmatrikulationen wegzukommen und stattdessen ein gutes Beratungssystem aufzubauen, welches sowohl von Studierenden(schaften) als auch von den Hochschulen getragen wird und es Studierenden erm\u00f6glicht, die tats\u00e4chlichen Schwierigkeiten, die sie im Studium vorfinden, zu konfrontieren und zu \u00fcberwinden. Erfahrungsgem\u00e4\u00df ist das eher erfolgreich, wenn mit dem Besuch der Beratung keine Auflagen zu bef\u00fcrchten sind, sondern die gemeinsame Arbeit an Problemen im Mittelpunkt steht.<\/p>\n<p align=\"justify\">Einige dieser Vorschl\u00e4ge sind schon in den Leitlinien der rot-rot-gr\u00fcnen Koalition im Senat enthalten. Das ist eine erfreuliche Entwicklung. Sie werden hoffentlich im Gesetzgebungsverfahren nicht fallen gelassen, sondern bleiben f\u00fcr Berlin Priorit\u00e4t. Das Gesetz allein wird aber sicherlich nicht alle konkreten Probleme regeln k\u00f6nnen, die Studierende im Alltag ihres Studiums erleben. In vielen Fragen wird die Arbeit der Lehrenden und Studierenden in den einzelnen Hochschulen f\u00fcr den tats\u00e4chlichen Studienerfolg ausschlaggebend sein.<\/p>\n<p align=\"justify\">Um Probleme dort angehen zu k\u00f6nnen, wo sie entstehen, m\u00fcssen die Gremien der Hochschulen gest\u00e4rkt werden. Viele M\u00f6glichkeiten, die das Gesetz jetzt schon er\u00f6ffnet, werden von den Hochschulen nicht genutzt, weil die Professor_innenmehrheit in den entscheidenden Gremien oder die Hochschulleitung dies nicht zulassen. Die Demokratisierung der Entscheidungsfindung an Hochschulen muss also f\u00fcr diese Novelle zentrales Anliegen sein. In Fragen von Lehre und Studium ist es zu begr\u00fc\u00dfen, dass die Koalition sich darauf geeinigt hat, verpflichtend Kommissionen zu etablieren, die sich zur H\u00e4lfte aus Studierenden zusammensetzen. Solche Kommissionen f\u00fcr Lehre und Studium haben sich bereits in der Praxis bew\u00e4hrt, wenn es darum ging, die Studien- und Lehrorganisation zu verbessern, die Studierbarkeit zu f\u00f6rdern und die Interessen von Studierenden zu vertreten. Die Erweiterung der Kompetenzen dieser Kommissionen auch in Bezug auf Fragen der Evaluation von Modulen und Studieng\u00e4ngen kann zu einer nachhaltigeren Begleitung der entsprechenden Entwicklungen f\u00fchren und ist aus unserer Sicht sehr zu begr\u00fc\u00dfen.<\/p>\n<p align=\"justify\">Leider hat der zust\u00e4ndige Staatssekret\u00e4r Steffen Krach in der letzten Diskussionsveranstaltung der Koalition, in der die Leitlinien zum neuen Hochschulgesetz vorgestellt wurden, schon viele denkbare Ans\u00e4tze zur Demokratisierung verworfen, die im letzten Jahr diskutiert worden sind. Mit ihm wird es wohl keine parit\u00e4tischen Gremien geben. Diesen kategorischen Ausschluss halten wir f\u00fcr einen Fehler. Uns ist nat\u00fcrlich bewusst, dass Herr Krach komplizierte Diskussionen im Gesetzgebungsprozess lieber vermeiden m\u00f6chte, jedoch ist uns unklar, was mit solchen Ausschl\u00fcssen erreicht werden kann. Wir fordern nach wie vor eine parit\u00e4tische Besetzung des akademischen Senats. Ohne eine Gleichberechtigung der Mitgliedergruppen in Entscheidungsgremien werden nach wie vor professorale Interessen (die nicht so universell sind, wie sie sich geben) vorrangig ber\u00fccksichtigt. Ein denkbarer Kompromiss l\u00e4ge darin, zumindest diejenigen Gremien, die f\u00fcr den Erlass der Grundordnung und f\u00fcr die Wahl der Leitung zust\u00e4ndig sind, parit\u00e4tisch zu gestalten. Wenn die Leitungen sp\u00e4testens bei ihrer Wiederwahl mit einem parit\u00e4tischen Gremium konfrontiert w\u00e4ren, k\u00f6nnten sie sich schon nicht darauf beschr\u00e4nken, Klientelpolitik f\u00fcr die professorale Mehrheit zu betreiben, da sie nun auch der Stimmen der anderen Statusgruppen bed\u00fcrften. Es ist schwer vorstellbar, dass Leitungen, die beispielsweise auf die Unterst\u00fctzung von wissenschaftlichen Mitarbeiter_innen angewiesen gewesen w\u00e4ren, die Prekarisierung der wissenschaftlichen Arbeit in dieser Weise betrieben h\u00e4tten.<\/p>\n<p align=\"justify\">Eine echte Demokratisierung ist notwendig, um m\u00f6gliche gesetzliche Verbesserungen in Fragen von Lehre und Studium sowie guter Arbeit an Hochschulen auch in der Lebensrealit\u00e4t der Hochschulen ankommen zu lassen. Dem Staatssekret\u00e4r diese Verbindung deutlich zu machen und ihm den Mut zu geben, sich auch daf\u00fcr einzusetzen, ist jetzt die Aufgabe der Studierendenvertretungen, Mittelbauvertretungen und Gewerkschaften, aber nat\u00fcrlich auch der drei Parteien, die sich diese Demokratisierung auf die Fahnen und in den Koalitionsvertrag geschrieben haben.<\/p>\n","protected":false},"excerpt":{"rendered":"<p>Von Juliane Ziegler und Jo\u00e3o Fidalgo Die anstehende Novellierung des Berliner Hochschulgesetzes bietet die M\u00f6glichkeit, Probleme der geltenden Gesetzeslage zu beheben, die Hochschulen zu demokratisieren und die Bedingungen von Lehre und Studium zu verbessern. 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