ReferentInnenRat >> Einklagen >> Das Verfahren Schritt für Schritt
Link zur Startseite D

 


Perspektiven nach der Ablehnung

Tipps und Tricks zum Kampf um einen Studienplatz

 

 

  1. Das Verfahren Schritt für Schritt

    1. Die Ablehnung
    2. Bewerbung außerhalb de Kapazität
    3. Antrag auf Rechtskostenhilfe und Beratungsschein
      1. Rechtskostenhilfe
      2. Beratungsschein
    4. Antrag auf einstweilige Anordnung
    5. Klage erheben
    6. Was passiert danach?
    7. Klage zurückziehen
    8. Bescheid sagen

[nach oben]

 

  1. Die Ablehnung

Die Ablehnung kommt ca. 4 – 6 Wochen nach Ende der Bewerbungsfrist von der Hochschule. Entweder aus kapazitären Gründen: hiergegen könnt ihr den Antrag auf Erlass einer Einstweiligen Anordnung und Klage beim Verwaltungsgericht einreichen. Oder aus formalen Gründen: Eure Bewerbung war unvollständig. Dagegen könnt ihr nicht klagen, also: Bewerbung außerhalb der festgesetzten Kapazität schreiben und an die Hochschule schicken.

Bei einer Ablehnung von der ZVS schickt ihr eine Bewerbung außerhalb der festgesetzten Kapazität an eure Wunschuni.

[nach oben]

 

  1. Bewerbung außerhalb der Kapazität

Diese Art Bewerbung muß gemacht werden, sofern die erste Ablehnung der Uni nicht den Passus: „Studienplätze außerhalb der festgesetzten Kapazität werden nicht vergeben.“ enthält.

Diese Bewerbung muss im Wortlaut in etwa enthalten: „Hiermit bewerbe ich … (Name, Vorname), geb. am …, … (Staatsangehörigkeit), mich außerhalb der von Ihnen festgesetzten Kapazität für den Studiengang … (Abschluss, Fach) zum … (Zahl) Fachsemester.“ Dies muss dann an das Zulassungsamt der Uni/FH geschickt werden. Sie kann auch ohne eine andere vorherige Bewerbung gestellt werden. Sie sollte bis zum 1. Oktober (bei Bewerbung zum Wintersemester, Achtung: bei einigen FH's beginnt das Semester früher!) beim Zulassungsamt eingehen. Die Ablehnung sollte spätestens 1 Monat nach Eingang erfolgen.

Achtung: es gibt inzwischen Hochschulen, die gesonderte Fristen für solche Anträge eingeführt haben. Informiert Euch bei der jeweiligen Hochschule.

[nach oben]

 

  1. Antrag auf Rechtskostenhilfe und Beratungsschein

  1. Rechtskostenhilfe

Die Rechtskostenhilfe beantragt ihr bei dem Verwaltungsgericht, bei dem die Klage eingereicht wird bzw. wurde. Der Antrag ist kostenlos.

Das Formular bekommt ihr im Internet, auf den Seiten der Senatsverwaltung für Justiz:

http://www.berlin.de/SenJust/Service/broschueren/merkblattzurrechtsberatung.html

  1. Beratungsschein

Den Beratungshilfeschein beantragt Ihr unter Vorlage der entsprechenden Unterlagen (Nachweis Eurer schlechten Einkommenssituation) beim Amtsgericht Eures Wohnortes (Hauptwohnsitz!), und zwar bevor Ihr zur Anwältin bzw. zum Anwalt Eurer Wahl geht. Eine nachträgliche Bewilligung von Beratungshilfe findet fast nie statt und muss auch von der Anwältin bzw. dem Anwalt nicht akzeptiert werden.

Genaueres findet Ihr im Merkblatt zur Rechtsberatung:

http://www.berlin.de/SenJust/Service/broschueren/merkblattzurrechtsberatung.html

[nach oben]

 

  1. Antrag auf einstweilige Anordnung

Der Antrag auf eine einstweilige Anordnung muss bis zu einem Monat nach der Ablehnung durch die Hochschule beim Verwaltungsgericht einreicht werden. Er kann parallel zur Bewerbung außerhalb der festgesetzten Kapazität gestellt werden. In diesem Fall muss ein Vermerk auf den Antrag, daß die Bewerbung gestellt wurde.
Ein entsprechendes Formular gibt es auf der Rechtsantragsstelle des Verwaltungsgerichts.

[nach oben]

 

  1. Klage erheben

Die Klageerhebung muss einen Monat nach Ablehnung der Bewerbung außerhalb der Kapazität erfolgen. Sie ist beim Verwaltungsgericht einzureichen.

Ein entsprechendes Formular gibt es auf der Rechtsantragsstelle des Verwaltungsgerichts.

[nach oben]

 

  1. Was passiert danach?

Spätestens 4 Wochen nachdem ihr die Anträge ans Gericht geschickt habt, bekommt ihr Bescheid, daß sie dort eingegangen sind und unter welchem Aktenzeichen sie geführt werden.

Danach muß sich die Uni zu den Vorwürfen äußern. Meist tut sie das in beiden Verfahren getrennt und bezüglich des Antrags auf einstweilige Anordnung zuerst.
Die Uni bietet euch nun entweder einen Vergleich an (was in den Verfahren zum WS 04/05 auch wieder etliche Male passiert ist) oder weist die Vorwürfe zurück. Ab hier gibt es viele verschiedene Möglichkeiten...

[nach oben]

 

  1. Klage zurückziehen

Ihr könnt eine Klage ansonsten auch immer dann zurückziehen, wenn ihr nicht mehr weiter wollt.

Die Klage und die einstweilige Anordnung müssen getrennt voneinander beim Verwaltungsgericht zurückgezogen werden.

[nach oben]

 

  1. Bescheid sagen

Um in den nächsten Jahren genaueres über das Verfahren sagen zu können, und die nächsten KlägerInnen effizient beraten zu können, brauchen wir Infos darüber, wie die Verfahren in den einzelnen Fächern gelaufen sind.

Bitte schreibt, wenn alles vorbei ist, einen kurzen Bericht an lust@refrat.hu-berlin.de mit dem Betreff: „Verfahrensbericht“. Der Bericht kann anonym sein. Wichtig sind Angaben zum Fach, Abschluss, Fachsemester, der ungefähre Ablauf des Verfahrens (Wie sah der Schriftverkehr aus? Habt ihr einen Anwalt genommen? Wenn ja, welchen? Wart ihr zufrieden? Wenn Fehler passiert sind, dann welche?). Wir werden dann versuchen die Infos zu systematisieren und entsprechend die Beratung und den Wegweiser aktualisieren.

   
  [nach oben]
  [>> AnsprechpartnerInnen und Adressen >>]
  [<< Grundlagen über das Einklagen <<]
   
   
ReferentInnenRat >> Einklagen >> Das Verfahren Schritt für Schritt