Wozu wir beraten....

    Arbeitsrechtliche Anfangsberatung

    Etwa 2/3 aller Student*innen arbeiten. Für die Hälfte von ihnen ist das Arbeitseinkommen die einzige Finanzierungsquelle (19. Sozialerhebung des Deutschen Studentenwerkes).

    Nicht wenige Student*innen haben im Erwerbsleben unangenehme Erfahrungen machen müssen. Sei es, dass der Lohn nicht gezahlt wurde, Jobs von heute auf morgen gekündigt wurden oder sie nicht ordnungsgemäß bei der Sozialversicherung angemeldet wurden. Dies sind nur einige der für uns alltäglichen Ärgernisse, mit denen Ratsuchende zu uns in die arbeitsrechtliche Anfangsberatung kommen.

    Die Arbeitsrechtliche Anfangsberatung ist nicht nur zur Lösung von akuten arbeitsrechtlichen Problemen die  richtige Ansprechberatung, sondern will grundsätzlich diesen – soweit es geht – vorbeugen. Dementsprechend beraten wir auch zu:

    • generellen Inhalten von Arbeitsverträgen
    • Gesetzlichen Mindeststandards für Arbeitnehmer*innen
    • Unterschiedlichen Beschäftigungsverhältnissen
    • Selbstständigkeit versus Scheinselbstständigkeit
    • Praktika
    • Sozialversicherung in Arbeitsverhältnissen und Studium

    Wissen wir nicht weiter, wissen wir in der Regel, wer weiterhelfen kann.

    Die Arbeitsrechtliche Anfangsberatung beruht auf einer Kooperation zwischen der Verfassten Studierendenschaft der Humboldt-Universität (vertreten durch den RefRat), der DGB-Jugend Berlin Brandenburg sowie der Gewerkschaft GEW. Sie ist integriert in das Studentische Sozialberatungssystem. Auf Wunsch wird auch der Kontakt zu Gewerkschaften und deren vielfältige Angebote vermittelt.  Darüber hinaus gibt es in der Beratung ausführliche Informationsmaterialien.

    Die Beratung ist natürlich kostenfrei. Wer einen ersten Überblick rund um das Thema „Jobben und Studium“ sucht, dem sei der gut gepflegte Web-Auftritt der DGB-Jugend zum Thema Studium empfohlen. Hier finden sich Antworten auf zahlreiche Fragen.

    Aus juristischen Gründen sei darauf hingewiesen, dass wir keine Rechtsberatung im Sinne des Rechtsberatungsgesetzes durchführen. Wir beraten von Student*innen für Student*innen.


    • geändert:08.05.18, 12:24