Aktuelles

Zum Umgang mit Corona-bedingten Einschränkungen des universitären Betriebs

Liebe Kommiliton_innen,

wir haben die Universitätsleitung bereits aufgefordert eine allgemeine Verordnung zur sofortigen Verlängerung sämtlicher Fristen für zunächst mindestens 6 Monate zu erlassen. Der Berliner Senat und die Humboldt-Universität tun sich derzeit aber noch schwer damit, vorteilhafte Regelungen für Studierende zu treffen, daher hier ein paar Tipps zum Umgang mit der Situation:

Solltet ihr noch Prüfungen vor euch haben und wollt oder könnt wegen Vor- oder Atemwegserkrankungen, Kontakt zu Risikogruppen etc. nicht an diesen teilnehmen, beantragt eine außerordentliche Prüfungabmeldung beim zuständigen Prüfungsbüro.

Auch der Aufenthalt in Bibliotheken sollte vermieden werden so lange diese noch offen sind. Für Abgabefristen von bspw. Hausarbeiten gibt es die Möglichkeit Verlängerungsanträge beim zuständigen Prüfungsamt zu stellen bzw. mit euren Dozent_innen einen späteren Abgabezeitpunkt zu vereinbaren.

Falls ihr in einer auslaufenden Studienordnung oder einem auslaufenden Studiengang studiert, könnt ihr beim zuständigen Prüfungsausschuss die Fristverlängerung beantragen. Um den Kommunikationsfluss sicherzustellen informiert auch euer Prüfungsbüro. Korrektur und Vordrucke siehe Update vom 23.04.20!

Seid großzügig mit Fristen in Verlängerungsanträgen (6 Monate sind angemessen), da derzeit nicht absehbar ist wie lange die Einschränkungen bestehen bleiben und welche noch hinzukommen. Weder der Senat, noch die Hochschulen werden wegen Verlängerungsanträgen aufgrung verantwortungsvollen Handels während der Corona-Pandemie Gerichtsverfahren führen wollen.

Bei Abhängigkeiten von Studienfinanzierungen wie BAföG etc. empfehlen wir euch die hier von unserer großartigen BAföG-Beratung zusammengestellten Informationen zu lesen und euch mit allen offenen Fragen direkt an die Beratung zu wenden. Die Kommiliton_innen dort sind sehr kompetent und helfen gerne weiter. 

Zum Umgang mit Studienbedingten Aufenthaltsgenehmigungen erwarten wir derzeit noch die Stellungnahme des Berliner Senats.

+++ Update 17.03.20 +++

Die Vizepräsidentin für Lehre und Studium hat gestern verkündet, dass die Rücktrittsfristen von Prüfungen ausgesetzt wurden, sodass ein Rücktritt vom Prüfungsversuch bis unmittelbar vor der Prüfung möglich ist.

Der Staatssekretär für Wissenschaft und Forschung hat heute verkündet, "dass Fristen für Bachelor- und Masterarbeiten sowie Promotionsfristen um ZWEI Monate verlängert werden. Detail-Infos folgen über die Hochschulen." Was genau das bedeutet ist noch nicht klar. Verlängerungsanträge darüber hinaus können natürlich trotzdem gestellt werden.

Auf eine Verlängerung der Bewerbungsfristen zum Master, versuchen wir derzeit hinzuwirken.

+++ Update 19.03.20 +++

Die Senatsverwaltung für Wissenschaft und Forschung hat gestern verkündet, dass ab heute keinerlei Präsenzprüfungen mehr stattfinden sollen. Sie sollen stattdessen in "alternativer Form" durchgeführt oder verschoben werden.
Abgabefristen für Abschlussarbeiten sollen ab dem 12.03.20 (vermutlich also rückwirkend) bis zum 11.05.20 ausgesetzt werden und erst mit Aufnahme des regulären Studienbetriebs weiterlaufen.

In eigener Sache: der Referent_innenRat und seine Beratungsstellen sind bis auf Weiteres geschlossen. Sämtliche Referate und Beratungen führen ihren Betrieb aber im Home-Office fort und sind per Mail erreichbar.

+++ Update 20.04.2020 +++

In der heutigen Sitzung der Kommission für Lehre und Studium des Akademischen Senats haben Vizepräsidentin für Lehre und Studieabteilung folgendes mitgeteilt:

- die Fristen bzw. bearbeitungszeiten für Nichtpräsenzprüfungen aus dem Wintersemester sind bis zum regulären Universitätsbetrieb ausgesetzt. Zwischen Prüfungen sollen mind. vier Wochen vor dem Termin angekündigt werden.

- der Lehrbetrieb im Sommersemester wird auch im Falle der Wiederaufnahme des Präsenzbetriebs weiterhin online stattfinden.

- die Fristen auslaufender Studienordnungen und Studiengänge werden um ein Jahr verlängert.

- Verträge studentischer Hilfskräfte werden verlängert.

- um für einen Masterstudiengang vorläufig zugelassen zu werden, genügt der Nachweis von 120LP im Bachelor.

- Für den Verbleib im vorläufigen Master wird die Nachweisfrist des Bachelorabschlusses jeweils um ein Semester verlängert.

+++ Update 23.04.2020 +++

- Wir haben nun einen Vordruck für die Anträge auf Verlängerung auslaufender Studienordnungen und für die Anträge auf Verlängerung auslaufender Studiengänge. Diese sind anders als oben beschrieben, direkt an den zuständigen Institutsrat zu stellen bzw. an den Fakultätsrat, sollte es keinen Institutsrat geben.

+++ Update 28.04.2020 +++

- Von unserer BAföG-Beratung zusammengestellte Informationen zur Studienfinanzierung internationaler Studis findet ihr hier. <-- Here you can find informations about financial support for international students.

+++ Update 06.05.2020 +++
Informations about financial support for international students now available in english.



Falls ihr Probleme mit der Umsetzung der o.g. Tipps oder Fragen haben solltet euch gerne per Mail an das Referat für Lehre und Studium. Aktuelle Infos findet ihr auf Twitter.
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  • erstellt:12.03.20, 20:02
  • geändert:06.05.20, 15:11