Urabstimmung zum Semesterticket 2014 an der Humboldt-Universität zu Berlin

Studentischer Wahlvorstand der HU Berlin
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Urabstimmung zum Semesterticket 2014 an der Humboldt-Universität zu Berlin vom 11.11.2014 - 13.11.2014

Leider kann an der HU keine Briefwahl mehr beantragt werden!

Fragen:


"Was soll das mit den drei Fragen?"

Die Studierendenschaft kann nur einen Vertrag mit dem VBB schließen, es stehen aber zwei zur Wahl. Damit ein Vertrag als beschlossen gilt, muss nicht nur eine relative Mehrheit vorliegen, sondern die absolute Anzahl der Ja-Stimmen 10% der Studierenden entsprechen. Durch die dritte Frage entstehen Möglichkeiten zur Gewichtung. Der AStA der TU Berlin (hier liegen exakt die gleichen Fragen zur Abstimmung vor) erklärt einige mögliche Abstimmungskombinationen und deren Folgen (externer Link).


"Hilfe, wo soll ich abstimmen gehen?"

Wenn du an der HU Wahlrecht ausübst, kannst du in jedem der vier zentralen Wahllokale abstimmen (Adlershof, Grimm-Zentrum, Mensa Nord, Mitte Süd - Öffnungszeiten hier). Um an der Abstimmung teilzunehmen, musst du deinen gültigen Studi-Ausweis (WiSe 2014/15) und einen gültigen amtlichen Lichtsbild-Ausweis mit dir haben (z. B. Perso, Pass, Führerschein).

Willst du in einem dezentralen Wahllokal wählen gehen, musst du herausfinden, von welchem Institut dein Hauptfach angeboten wird. Das Institut an dem du im Hauptfach immatrikuliert bist, ist dein Stimmbezirk. Nur wenn es an diesem Institut ein dezentrales Wahllokal gibt, kannst du dort wählen gehen.

Beispiel: Das Institut, an dem dein Hauptfach angeboten wird, besitzt ein dezentrales Wahllokal. In diesem Fach kannst du wählen gehen: In allen anderen Fällen ist die Wahl in allen zentralen Wahllokalen (Adlershof, Grimm-Zentrum, Mensa Nord, Mitte Süd) möglich. Auch hier lohnt es sich, dass Institut eines Hauptfaches zu kennen, da wir euch so sehr viel schneller in den Verzeichnissen finden.


"Was soll das mit den Markierungen?"

Wir markieren deinen Studienausweis auf der Rückseite, wenn du abgestimmt hast. Dies stellt sicher, dass du nicht zweimal wählen gehst. Die Markierung ist auch deswegen nötig, weil ein Abgleich zwischen den einzelnen zentralen und dezentralen Wahllokalen nur in Einzelfällen stattfindet.


"Ich habe einen laminierten / eingeschweistem Studierendenausweis, wie markiert ihr den?"

Der VBB/die BVG sehen laminierte / eingeschweiste Studierendenausweise als ungültig an (vgl. http://www.refrat.de/semtix/wordpress/semesterticket/). Besitzt du einen laminierten / eingeschweisten Studierendenausweis, musst du in jedem Fall beim Immatrikulationsbüro einen neuen beantragen. Du kannst mit einem lamminierten Studienausweis trotzdem wählen. In diesem Fall lochen wir diesen.


"Kann ich statt mit einem Studi-Ausweis auch mit der kleinen Immatrikulationsbescheinigung abstimmen?"

Nein. Um an der Abstimmung teilzunehmen, musst du deinen gültigen Studi-Ausweis (WiSe 2014/15) und einen gültigen amtlichen Lichtsbild-Ausweis bei dir haben (z. B. Perso, Pass, Führerschein).


"Ich habe einen vorläufigen Studienausweis für dieses Semester, kann ich mit diesem abstimmen gehen?"

Ja, plane in diesem Fall aber etwas mehr Zeit im Wahllokal ein. Du musst zusätzlich noch einen gültigen amtlichen Lichtsbild-Ausweis bei dir haben (z. B. Perso, Pass, Führerschein).


"Wenn ich irgendjemand eine Vollmacht ausstelle, kann der_die dann für mich abstimmen gehen?"

Nein.


"Kann ich mit meiner Krankenkassenkarte oder etwas anderen abstimmen gehen, auf dem sich mein Name und mein Bild befindet?"

Nein. Du musst einen gültigen amtlichen Lichtsbild-Ausweis bei dir haben (z. B. Perso, Pass, Führerschein).


"Mein Hauptfach wird von einer anderen Berliner Universität angeboten. Kann ich an der HU trotzdem abstimmen?"

Nein. In diesem Fall übst du dein Wahlrecht an der Universität deines Hauptfaches aus.


"Ich bin Promotionsstudent an der HU. Kann ich abstimmen?"

Ja.


"Wieso ist das alles so kurzfristig?"

Urabstimmungen können maximal 21 Tage vor Beginn der Wahl anberaumt werden. Der Beschluss der Studierendenparlamentes erfolgt am 28.10.2014. Dementsprechend sind die Fristen für alles sehr viel kürzer als etwa bei einer Stupa-Wahl. Dies bedeutet auch für uns als ehrenamtlich arbeitenden Wahlvorstand eine zeitliche Belastung.


"Ich habe eine inhaltliche Frage zum Semesterticket, seid ihr da die richtige Adresse?"

Nein. Der Studentische Wahlvorstand ist ausschließlich für die organisatorische Seite der Wahl zuständig (Organisation von Wahllokalen, Wählerverzeichnissen etc.) Wir unterstehen dem Gebot der Neutralität, das heißt wir dürfen selbst keinen Wahlkampf machen.


"Wer hat den Urabstimmungstext beschlossen?"

Das Studierendenparlament (Stupa). Widersprüchen dagegen konnten nach der Bekanntmachung des Textes durch den Studentischen Wahlvorstandes im Rahmen der Widerspruchsfrist vom 29.10 - 31.10 vorgebracht werden.