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Berlin, den 19.11.2004

Wahlbekanntmachung

Am 2. und 3. Februar 2005 finden an der Humboldt-Universität zu Berlin die Wahlen zum 13. StudentInnenparlament statt.

Ihm gehören 60 Studentinnen und Studenten an, die nach den Grundsätzen der personalisierten Verhältniswahl für die Amtszeit von einem Jahr (Sommer- und Wintersemester) zu wählen sind. Alle an der HU immatrikulierten Studentinnen und Studenten sind wahlberechtigt und wählbar.

Wahlvorschläge, die mindestens drei BewerberInnen enthalten müssen, sind bis zum 10. Dezember 2004, 15.00 Uhr, auf den vom Studentischen Wahlvorstand herausgegebenen Formblättern beim Studentischen Wahlvorstand einzureichen. Die Formblätter können während der Sprechzeiten [1] des Studentischen Wahlvorstandes abgeholt werden.

Sie müssen für jedeN BewerberIn folgende Angaben enthalten: Vor- und Familiennamen, Studienfach, Semesterzahl, Matrikelnummer und Adresse. JedeR BewerberIn muss ihre/seine Zustimmung zum Wahlvorschlag durch eigenhändige Unterschrift erklären. Diese Unterschrift gilt gleichzeitig als Unterstützung des Wahlvorschlages. Jeder Wahlvorschlag bedarf der Unterstützung von mindestens zehn Wahlberechtigten.

Der Studentische Wahlvorstand prüft die eingegangenen Wahlvorschläge auf der Grundlage der Wahlordnung der StudentInnenschaft der HU vom 10. November 1993 in der Fassung vom 8. Februar 1995 und macht sie bis zum 16. Dezember 2004 durch Aushang bekannt.

Einsprüche gegen die Wahlvorschläge sind bis zum 4. Januar 2005, 15.00 Uhr, schriftlich an den Studentischen Wahlvorstand zu richten, der über sie entscheidet. Das WählerInnenverzeichnis wird vom 10. Januar bis zum 21. Januar 2005, 15.00 Uhr, durch den Studentischen Wahlvorstand im Büro des ReferentInnenrates öffentlich ausgelegt. In dieser Zeit besteht während der Sprechzeit [1] des Studentischen Wahlvorstandes Gelegenheit zur Einsichtnahme. Einsprüche gegen Eintragungen im WählerInnenverzeichnis sind bis zum 21. Januar 2005, 15.00 Uhr, schriftlich beim Studentischen Wahlvorstand zu erheben. Am selben Tag wird das WählerInnenverzeichnis geschlossen.

Am 2. und 3. Februar 2005 findet die Urnenwahl statt. Orte und Öffnungszeiten der Wahllokale werden per Aushang und im Internet (www.refrat.de/wahlen) bekanntgegeben.

Briefwahlunterlagen müssen bis zum 19. Januar 2005, 15.00 Uhr, beim Studentischen Wahlvorstand schriftlich [2] oder per E-Mail angefordert werden. Der Versand von Wahlunterlagen an die angegebene Adresse erfolgt spätestens am 21. Januar 2005. Der Wahlbrief muss bis zum Abschluss der Wahlhandlung beim Studentischen Wahlvorstand eingegangen sein. BriefwählerInnen können gegen Vorlage des Wahlscheins an der Urnenwahl teilnehmen.

[1] Sprechzeiten des Studentischen Wahlvorstand: Montag 10-12 Uhr, Dienstag 18-19 Uhr, Mi 14-16 Uhr, Do 15-17 Uhr, Fr 14-16 Uhr

[2] Studentischer Wahlvorstand, c/o RefRat, Unter den Linden 6, 10099 Berlin

 
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