leider kamen wir nicht mehr dazu, neue Neuigkeiten/Tipps/Infos usw zu schreiben und hier hinzustellen. Wir werden dies aber in Kürze machen.
Bitte habt etwas Geduld…
Dankäää…..
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Externe Stellenausschreibung
Das Studentenwerk Berlin ist im Auftrag des Landes zuständig für die soziale, wirtschaftliche, gesundheitliche und kulturelle Betreuung der Studierenden in Berlin.
Im Rahmen eines Modellprojekts suchen wir zum nächstmöglichen Zeitpunkt zunächst befristet auf 1 Jahr drei
Gebärdensprachdolmetscher/innen
(Teilzeit: 0,5 Stelle).
Ihre Aufgabe besteht im Dolmetschen für gehörlose/hörbehinderte Studierende im Hochschulbereich für die Fachrichtungen Sozialwissenschaft, Naturwissenschaft und Technik.
Voraussetzung für diese Tätigkeit ist ein Hochschulabschluss sowie Grundlagenkenntnisse in mindestens einer der Disziplinen Sozialwissenschaft, Naturwissenschaft oder Technik.
Sie verfügen über einen berufsqualifizierenden Abschluss als Gebärdensprach-dolmetscher/in nach den Kriterien der Kommission „Qualitätssicherung für die Ausbildung und Prüfung von GebärdensprachdolmetscherInnen“ des DGB e.V. und des BGSD e.V.
Zudem sind Sie bereit sich weitere Kenntnisse in diesen Bereichen anzueignen und Fachvokabular gemeinsam mit den Studierenden zu erarbeiten.
Über die fachliche Kompetenz hinaus sind Sie fähig, sich auf gehörlose/hörbehinderte Studierende mit unterschiedlichem Gebärdensprachniveau einzustellen. Die Stelle erfordert zeitliche Flexibilität und die Fähigkeit zur Selbstorganisation. Ihr Profil wird durch Zuverlässigkeit, Teamfähigkeit und hohe Belastbarkeit abgerundet.
Wir bieten Ihnen eine anspruchsvolle und ausbaufähige Tätigkeit mit vielen Gestaltungsmöglichkeiten und die im öffentlichen Dienst üblichen sozialen Leistungen.
Vergütungsgruppe: BAT II a/ I b (unter den Bedingungen des Berliner Tarifgefüges).
Unsere Stellenangebote richten sich stets an weibliche und an männliche Bewerber/innen, unabhängig von Religion, Alter, Geschlecht, sexueller Orientierung, Herkunft, Behinderung und Weltanschauung etc. Die Bewerberauswahl erfolgt ausschließlich qualifikationsorientiert. Bitte senden Sie Ihre schriftliche Bewerbung unter Angabe der Kennziffer 817 bis spätestens 31.12.2008 an das Studentenwerk Berlin, Hardenbergstraße 34, 10623 Berlin www.studentenwerk-berlin.de.
Berlin, 25.11.2008
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- Schaffung von drei Halbstellen mit GebärdensprachdolmetscherInnen für alle taube Studierende in Berlin
- 15 Euro Pauschale zusätzlich zum DolmetscherInnentarif
BIGS begrüsst die erste Schritte Richtung Barrierefreies Studium für taube Studenten und fordert auf, die Pläne möglichst schnell umzusetzen! Dennoch besteht trotz den Maßnahmen noch viel Handlungsbedarf! Drei Halbzeitstellen können den berlinerweiten Bedarf bei Weitem nicht decken!
]]>Wer sich für “Deaf Studies” interessiert, soll sich bei ANDY, SANDRA oder LUFFY melden.
Wer sich für die “Gebärdensprachpädagogik” entscheidet, melde dich bei OLGA, MIRIAM, CORINNA, JANET oder LUKAS
wer Interesse an “Technischer Umweltschutz” oder verschiedene Fächer an der TU hat, schreib an JANNIS
wer im physikalischen Bereich und in den verschiedenen Bereichen an der Freien Univestität studieren will, melde dich an CLAUDIA
wer zu den oben entsprechenden Fächer nicht studieren will, sprich uns einfach an und wir suchen einen Ansprechpartner für dich aus!
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um uns per Email erreichen zu können, guck einfach im Kategorie “wer sind wir?”, dort stehen unsere Mailadresse. Schnapp dir eine und schreib dann fleissig!
]]>Hierbei ein kleines Info zum Härtefallantrag und Nachteilausgleich
wer genauer und ausfürhlicher wissen will, kann in pdf lesen:
Hier 2 pdf-Dateien zum Thema “Härtefallantrag” und “Nachteilausgleich”
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Härtefallantrag:
bis zu 2 Prozent der Studienplätze sind für Fälle außergewöhnlicher Härte vorgesehen
die Anerkennung eines Härtefallantrages führt zu ohne Berücksichtigung von Auswahlkriterien (z. B. Durchschnittsnote, Wartezeit) unmittelbar zur Zulassung vor allen anderen Bewerberinnen und Bewerbern.
Begründete Anträge in Bezug auf Gehörlosigkeit:
1. Behinderung durch Krankheit; die berufliche Rehabilitation kann nur durch eine sofortige Zulassung zum Studium sichergestellt werden, weil aufgrund der Behinderung eine sinnvolle Überbrückung der Wartezeit nicht möglich ist (fachärztliches Gutachten).
2. Beschränkung auf ein enges Berufsfeld aufgrund einer Behinderung; das angestrebte Studium lässt eine erfolgreiche Rehabilitation erwarten (fachärztliches Gutachten).
Fachärztlichen Gutachten:
es muss hinreichend Stellung zu den beiden Kriterien genommen werden.
das Gutachten soll Aussagen über Entstehung, Schwere, Verlauf und Behandlungsmöglichkeiten der Erkrankung sowie eine Prognose über den weiteren Krankheitsverlauf enthalten
es sollte auch für einen medizinischen Laien nachvollziehbar sein
zusätzliche Nachweise: - Schwerbehindertenausweis (100%)
- Festellungsbescheid des Versorgungsamtes
- Ausmusterungsbescheid der Bundeswehr
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Nachteilsausgleich
Studierende bzw. Studienbewerber mit Behinderungen und chronischen Erkrankungen erleben immer wieder Schwierigkeiten und Benachteiligungen in den unterschiedlichen Studienphasen. Eine mittelbare Benachteiligung liegt dann vor, wenn dem Anschein nach neutrale Vorschriften, Kriterien oder Verfahren Studierende mit Behinderung oder chronischer Krankheit in besonderer Weise gegenüber anderen Studierenden benachteiligen.
Nachteilsausgleiche können wirksam werden:
1. Bei der Hochschulzulassung (hier bitte frühzeitig an die Studienberatung, das Studentensekretariat oder ggf. an die ZVS wenden)
2. Bei Studien- und Prüfungsleistungen ist zwischen mündlichen Prüfungen und schriftlichen Prüfungen unter stark geregelten Bedingungen zu unterscheiden. Einzelprüfungen lassen sich in aller Regel so gestalten, dass eine den Anforderungen entsprechende und die Einzelsituation berücksichtigende Prüfungsgestaltung möglich wird. Schwieriger kann sich die Ermöglichung eines Nachteilsausgleichs in Gruppenprüfungen gestalten. In beiden Fällen wird empfohlen, sich frühzeitig mit den entsprechenden Dozentinnen und Dozenten, dem Prüfungsamt und dem Senatsbeauftragten für Studierende mit Behinderungen und chronischen Erkrankungen in Verbindung zu setzen.
3. Bei Fristvorgaben für den Studienverlauf (diese bitte frühzeitig [also möglichst sechs Monate vorher) mit den Prüfungsämtern bzw. dem Studentensekretariat und der Studienberatung klären; Überschreitung der Regelstudienzeit.
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Wenn ihr noch Fragen habt, dann fragt uns einfach.
]]>mehr: offener-brief
]]>pdf:
koordinationsstelle