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HU verschärft Zugangspraxis beim Masterstudium

Pressemitteilung vom 1. Juni 2010

Das Präsidium der HU kündigt kurzfristig in einem Brief an die Studiendekane eine
enge Umsetzung der Zugangsregelungen zum Master an. In der bisherigen Praxis konnten
man sich zum Masterstudium bewerben, auch wenn letzte Prüfungen oder die Bachelorarbeit noch nicht erbracht oder angemeldet waren. Tobias Roßmann Studierendenvertreter der Gremienliste "Offenen Linke" und Mitglied in der Kommission für Lehre und Studium der HU dazu "Die derzeitige Praxis wurde auf Drängen der Studierenden eingeführt. Da viele Fächer kein Masterstudium zum Sommersemester anbieten, sollte Studierenden bei der Fortsetzung ihres
Studiums eine Wartezeit von bis zu zwölf Monaten erspart werden."

Diese Praxis hat nach dem Willen des Präsidiums der HU jetzt ein Ende. Bei der Bewerbung zum Master müssen nun alle offenen Prüfungen inklusive der BA-Arbeit angemeldet sein. Mit der Anmeldung beginnt jedoch die kurze Bearbeitungsfrist von nur 8 Wochen. Ausgehend von der Bewerbungsfrist (15. Juli) und dem damit einhergehenden Abgabedatum 09. September ergibt sich dadurch die äußerst paradoxe Tatsache, dass selbst Studierende von der Masterbewerbung ausgeschlossen sind, die ihre Prüfungen erst wenige Tage später anmelden können,jedoch trotzdem vor Beginn des neuen Semesters ihr Studium abschließen können. "Dank derart unflexibler Regelungen müssen Studierende nun bis zu 12 Monate auf die Fortführung ihres
Studiums im Master warten. Das bedeutet dann wohl Hartz 4 statt BAföG." kritisiert Tobias Roßmann den neuen Umgang. "Außerdem ist es reichlich spät eine so weitreichende Änderung der Praxis nur 7 Wochen vor dem Ende der Bewerbungsfrist vor zu nehmen. Dadurch ist vielen Studierenden die Möglichkeit genommen worden, sich auf die neuen Gegebenheiten einzustellen"

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  • erstellt:09.12.10, 17:46
  • geändert:09.12.10, 17:46