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Neuwahl für Gutheil? Das Verwaltungsgericht entscheidet.

Liebe Student_innen,

an diesem Dienstag, den 2. November 2010 findet um 10 Uhr im Verwaltungsgericht Berlin (Kirchstraße 7, 10557 Berlin) die mündliche Verhandlung in der Verwaltungsstreitsache "Gruß./.HU" (mehr Informationen s.u.) statt.

Wir möchten euch herzlich dazu einladen, an der Verhandlung teilzunehmen. Seid bitte rechtzeitig da, da es bei großem Andrang zu Wartezeiten kommen kann und vergesst euren Personalausweis nicht. Den Sitzungssaal entnehmt ihr bitte dem Terminaushang im Eingangsbereich.


Zum Hintergrund:

Wie einige von euch wohlmöglich verfolgt haben, fand im vergangenen Semester die Wahl für das Vizepräsident_innenamt für Haushalt (http://www.hu-berlin.de/ueberblick/dokumente/verfassung) statt. Zunächst hat die Wahl deswegen für Aufsehen gesorgt, da dem Konzil, welches diesen Posten wählt, mal wieder eine Wahlliste mit lediglich einer Person vorgelegt worden ist, was dem Grundsatz einer Wahl widerspricht. Die Student_innen hatten versucht, statusgruppenübergreifend für ein neues Wahlverfahren zu werben und gleichzeitig Frau Gutheil zu einer Wiederbewerbung aufzufordern, sind aber an den Mehrheiten im Konzil gescheitert. Frau Gutheil ist mit knapper Mehrheit gewählt worden.

Unabhängig von dieser erneuten Niederlage, hat der Zentrale Wahlvorstand (ZWV) dem Ganzen noch die Krone aufgesetzt, als bei der Wahl am 22. Juni 2010 für die Student_innen extra gekennzeichnete Wahlzettel ausgeteilt worden sind. Dies widerspricht dem Grundsatz der geheimen, freien und gleichen Wahl. Daher wurde von Seiten der Student_innen direkt im Anschluss Einspruch eingelegt, welchen der ZWV allerdings mit einer sehr eigenwilligen Begründung ablehnte. Und zwar begründet dieser, dass die Kennzeichnung der Stimmzettel notwendig sei, damit im Laufe der Amtszeit ggf. ein Wechsel auf z.B. den Posten für Studium und Internationales stattfinden kann (für die Wahlen VPSI gelten besondere Regeln). Diese Einstellung würde aber das ganze Findungsverfahren obsolet machen, da Personen hier nach speziellen Kriterien entsprechend des Ressortbereichs ausgesucht werden und eben auch dafür vom Konzil gewählt werden. Diese Auslegung der Wahlordnung widerspricht auf jedenfall dem Gedanken der Verfassung, welche zuletzt 2006 überarbeitet worden ist. Um hier Sicherheit für die kommenden Wahlen zu schaffen, sahen wir uns daher gezwungen gegen die HU vor Gericht zu ziehen. Kommenden Dienstag entscheidet nun das Verwaltungsgericht Berlin, ob das Wahlverfahren korrekt war oder ob das Wahlverfahren wiederholt werden muss, weil der ZWV gegen elementare Wahlgrundsätze verstoßen hat.

Eure Anwesenheit ist wichtig, da es dem Verwaltungsgericht deutlich macht, dass hier nicht aus Versehen Unstimmigkeiten aufgetreten sind, sondern, dass der ZWV vorsätzlich gehandelt hat und dies unzulässig war.

Für Rückfragen bitte schreiben an: Silvia Gruß (grusssil(a)cms.hu-berlin.de).

Mit Besten Grüßen
Student_innen der akademischen Selbstverwaltung
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  • erstellt:01.11.10, 08:01
  • geändert:01.11.10, 08:01