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Abschluss trotz Abbruch

Das neue BA/MA System bietet für viele Studienabbrecher_innen des alten Systems die Möglichkeit doch noch einen Abschluss zu bekommen. Wie das funktioniert verrät das Merkblatt.

Abschluss trotz Abbruch

Wie sich ein abgebrochenes Studium doch noch abschließen lässt.

 

Referat für Lehre und Studium des ReferentInnenRates der HU Berlin

 

Mit der flächendeckenden Einführung des BA/MA, erhalten Abbrecher_innen der alten Studiengänge (Magister, Diplom, Lehramt) eine Chance, ihr altes Studium doch noch mit einem Abschluss zu versehen. Ermöglicht wird dies durch die Anrechnung der Studien- und Prüfungsleistungen (aus dem abgebrochenen Studium) auf ein neues BA-Studium. In der Praxis heißt das also, dass die Studienleistungen bspw. aus dem Magisterstudiengang Geschichte im BA Geschichte angerechnet werden. Wer die Zwischenprüfung bzw. das Vordiplom bereits im alten Studiengang abgelegt hatte, sollte im BA mindestens im 4. Fachsemester eingestuft werden, so dass die Berechtigung zum Ablegen der BA-Arbeit nur ein Semester entfernt ist. Können noch wenige weitere Studienleistungen (meistens reicht ein Leistungsschein/Übungsschein) und/oder praktische Erfahrungen aus Berufstätigkeit (nicht zwangsläufig aus dem Berufsfeld des Studienganges) eingebracht werden, sind die Voraussetzungen für eine direkte Zulassung zur Abschlussarbeit erfüllt.

 

ACHTUNG: Die Fragen und Schritte gelten zwar bundesweit, jedoch kann es aufgrund örtlicher Sonderregelungen (z.B. Fristen, Anerkennungspraktiken) zu Abweichungen kommen.

 

Was sind die Voraussetzungen?

  • Das Verfahren ist sowohl an Fachhochschulen und Universitäten möglich.

     

  • Jede_r der_die Zwischenprüfung/Vordiplom abgelegt haben. Dies sollte sowohl im zukünftigen Haupt- und Nebenfach der Fall gewesen sein.

     

  • Wer die Zwischenprüfung noch nicht oder nur in einem Fach abgelegt hat, kann sich trotzdem die bereits erbrachten Leistungen anrechnen lassen. Die fehlenden Studienleistungen müssen dann im BA-Studium nachgeholt werden.

     

  • Man darf nicht schon einmal im BA-Studiengang immatrikuliert gewesen sein und eine Prüfung endgültig nicht bestanden haben.

     

  • Zwar kann man sich theoretisch auch Studienleistungen anrechnen lassen, die 30 Jahre und mehr zurückliegen, allerdings wird es mit zunehmendem Alter der Studienleistungen schwerer, diese anrechnen zu lassen, da sich die Inhalte und Methoden des Faches geändert haben können. Unproblematisch dürften unseres Erachtens allerdings Studienleistungen von vor 10-15 Jahren sein (bei einigen Fächern sogar noch länger).

     

  • Nach der aktuellen Beschlusslage der Kultusministerkonferenz können bei entsprechenden Voraussetzungen sogar Immatrikulationen direkt in den Master möglich werden. Um diese Voraussetzung zu erfüllen, sollte das abgebrochene Studium jedoch schon sehr weit voran geschritten sein.

 

Mit welchen Fächern funktioniert das?

  • Theoretisch mit allen Fächern, welche einen BA anbieten (auch Lehramt!)

     

  • Ausgeschlossen sind derzeit noch die Staatsexamensfächer (z.B. Medizin und Jura)

 

 

Das Verfahren Schritt für Schritt

 

  1. Sammeln

    Alte Scheine und Prüfungszeugnisse (sofern vorhanden) zusammensuchen. Sollten Scheine verloren gegangen sein, können sie meist von der entsprechenden Hochschule nochmals ausgestellt werden.

 

  1. Vorbereitung

    Anhand der von den Instituten im Internet veröffentlichten Studien- und Prüfungsordnungen, sowie den Modulbeschreibungen, kann man bereits vor der Einstufung selbst den ungefähren Studienstand feststellen.

 

  1. Einstufung ins höhere Fachsemester

    Diese Scheine müssen von der jeweiligen Fakultät des gewünschten BA-Studienganges auf den neuen Studiengang angerechnet werden. Man erhält dann eine Einstufung in ein höheres Fachsemester.

 

  1. Bewerbung/Immatrikulation

    Mit dieser Einstufung bewirbt man sich fristgerecht bei der jeweiligen Hochschule für das höhere Fachsemester.Da in Deutschland in den höheren Fachsemestern des BA-Studiums meist noch gähnende Leere herrscht, sollten keine Probleme bei der Bewerbung und Immatrikulation auftreten.

ACHTUNG! Die jeweiligen Bewerbungstermine sollten beachtet werden, da sie sich von Hochschule zu Hochschule unterscheiden können. Außerdem haben manche Hochschulen eine sog. Altabiturient_innenregelung. In der Regel sind die Termine jedoch der 15. Januar und der 15. Juli für das jeweils darauf folgende Semester. Wenn die höheren Semester zulassungsfrei sind, können sich diese Termine sogar noch weiter nach hinten verschieben.

 

  1. Nötige Studienleistungen nachholen

    Sofern noch Studienleistungen für den sofortigen Einstieg in die BA-Arbeit fehlen, müssen diese im Zuge eines Studiums erbracht werden.

 

  1. Abschlussphase

    Wenn alle Voraussetzungen für die BA-Arbeit vorliegen, kann mit dieser unverzüglich begonnen werden. Die BA-Arbeit kann auch im Urlaubssemester geschrieben werden!

 

Mögliche Probleme

 

  1. Anerkennung

  •  

      Die Anerkennungspraxis von Hochschule zu Hochschule, ja sogar von Institut zu Institut ist sehr verschieden. Deshalb ist es wichtig, sich vorher selbst einen Überblick über seinen Studienstand zu verschaffen. Sollte die Anerkennung dennoch verweigert werden, kann ein Gespräch mit dem Prüfungsausschuss oder Studiendekan_in helfen.

  1. Kapazität

  •  

      Bei einigen Hochschulen sind auch schon die höheren Fachsemester des BA belegt. Hier sollte über eine Studienplatzklage nachgedacht werden.

      Weitere Infos → www.refrat.de/lust

 

In der Regel empfiehlt sich, diese Schritte vorher mit der jeweiligen Studierendenvertretung abzusprechen. Sollten unvorhergesehene Probleme auftreten, wendet Euch bitte an uns!

 

Kontakt:

Referat für Lehre und Studium des ReferentInnerates der HU

lust@refrat.hu-berlin.de

 

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  • erstellt:14.12.09, 17:09
  • geändert:18.12.09, 15:30